Alkohol

Alkohol ist neben Nikotin das am weitesten verbreitete und akzeptierte Suchtmittel in unserer Gesellschaft. Alkohol gilt als Genussmittel und sein Suchtpotenzial scheint trotz der rund 40.000 Alkoholtoten pro Jahr, die Deutschland zu verzeichnen hat, kaum ernst genommen zu werden.

Alkohol
Alkohol

Schon in der Kindheit werden oft die ersten Erfahrungen mit alkoholhaltigen Getränken gemacht und in der Jugend genießt das so genannte “Komatrinken” immer mehr Beliebtheit. Alamierende Fakten, wo die Risiken auf kurze und lange Sicht doch so breit gestreut und gefährlich sind.

Wirkung

Alkohol wirkt entspannend. Die allgemeine Stimmung wird gehoben, das Selbstwertgefühl gesteigert. Manchmal kann jedoch auch das Gegenteil eintreten und der Konsument wird durch den Alkohol aggressiv und gereizt. Die Gewaltbereitschaft steigt in solch einer Situation rasant an. Die Kontroll- und Steuerungsfähigkeit werden durch den Konsum außer Kraft gesetzt, weshalb auch das Führen von Fahrzeugen nach der Einnahme alkoholischer Getränke verboten ist.

Die Konzentration sowie die Reaktionsfähigkeit nehmen erheblich ab und oftmals ist ein normales Gespräch aufgrund von einem Verlust über Sprache nicht mehr möglich. Ängste lassen sich durch Alkohol mindern, die Kontaktfreude hingegen steigt und man kommt leichter miteinander ins Gespräch.

Risiken

Durch Alkohol kann eine körperliche Abhängigkeit ebenso entstehen wie eine psychische. Akute Gefahr tritt bei einer Überdosierung, in Form einer Alkoholvergiftung ein. Langfristig ist durch den Alkohol eine Schädigung der Organe, wie beispielsweise der Leber zu sehen. Frauen sind hierbei mehr gefährdet als Männer. Auch die Gehirnfunktion und das Nervensystem überstehen einen regelmäßigen Alkoholkonsum nicht unbeschädigt. Oftmals treten Persönlichkeitsveränderungen auf und in einem fortgeschrittenen Stadium kann es zu Wahnvorstellungen kommen.

Auch kommen Schädigungen der Bauchspeicheldrüse oder des Herzens vor. Alkohol zerstört außerdem Gehirnzellen. Dies äußerst sich zunächst in einer Einschränkung der Erinnerungsfähigkeit, dann in einer Verringerung der Intelligenz, bis es schließlich zum geistigen Abbau kommt.

Problematisch, aufgrund der sozialen Umstände, sind oftmals Teufelskreise die von der Trägheit und Lustlosigkeit zu einem Jobverlust und einer Kontaktaufgabe, also Isolierung, der Betroffenen führen.

Suchtentwicklung

Von einer Alkoholsucht spricht man wenn eine Person regelmäßig große Mengen Alkohol konsumiert. Oft ist dies mit dem psychischen Zwang verbunden, ohne Alkohol keinen Spaß haben oder Problemen nicht entkommen zu können. Häufig trinken Betroffene bereits am Morgen alkoholische Getränke. Eine ständige Alkoholfahne spricht zudem für einen Missbrauch.

Erste Hilfe

Symptome für einen baldigen Zusammenbruch oder Schock sind folgende: Übelkeit, schneller aber schwacher Puls sowie Blässe. Tritt eines davon ein, so ist folgendes zu tun: zunächst sollte ein Notarzt gerufen werden, dem die eingenommenen Substanzen und Mengen soweit möglich genannt werden sollten. Der Betroffene sollte in die stabile Seitenlage gebracht werden. 

Recht

In Deutschland darf laut Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. Getränke, die Branntwein enthalten, sollen laut Gesetz erst Personen über 18. Jahren zugänglich sein. Ist ein Erziehungsberechtigter dabei, so ist es bereits 14-Jährigen gestattet, nicht-branntweinhaltige, alkoholischen Getränke zu konsumieren.

Das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Jährlich kommt es in Deutschland zu rund 50.000 Unfällen durch Alkoholeinfluss. Im deutschen Strafgesetzbuch heißt es: "Wer im Verkehr [...] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" (Stand: August 2006). Diese Regelung gilt auch für Fahrradfahrer.

Am 14. Februar 2007 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass für Fahranfänger in der Probezeit die Null-Promille-Grenze gilt. Folgende Sanktionen sind nach diesem Gesetz denkbar: 125 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, die Absolvierung eines Aufbauseminars sowie eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Generell gilt in Deutschland, dass es eine Geldstrafe oder ein Entzug der Fahrererlaubnis bereits ab 0,3 Promille geben kann, das offizielle Fahrverbot gilt ab 0,5 Promille.

Beschaffung/Einnahme

Alkohol wird fast immer getrunken. Denkbar ist aber auch die Einnahme über Speisen (Pralinen, Zusatz beim Kochen) oder durch Gase. Atmet man stark von Alkohol getränkte Luft, so wird der Alkohol ebenfalls aufgenommen. Geringe Mengen Alkohol findet man außerdem in Bananen sowie wenigen weiteren Lebensmitteln.

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