Alkopopsteuergesetz

Das Alkopopsteuergesetz (Abkürzung: AlkopopStG) trägt den eigentlichen Titel "Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen". Es ist Teil einer Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums.

Durch das Gesetz wird eine Sondersteuer auf bestimmte branntweinhaltige Mischgetränke eingeführt, die höher liegt als die ansonsten übliche Branntweinsteuer. Erfasst werden die meisten Mixgetränke aus Branntwein mit alkoholfreien oder -armen Getränken, die fertig abgefüllt verkauft werden. Das Gesundheitsministerium der Bundesrepublik Deutschland verbindet mit diesem Steuergesetz das Ziel des Schutzes junger Menschen vor den Gefahren des Alkoholkonsums.

Das Netto-Mehraufkommen aus der Steuer soll der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Finanzierung von Suchtprävention zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge der Gesetzeseinführung wurde das Jugendschutzgesetz dahingehend erweitert, dass Alkopops mit einem Hinweis versehen werden müssen, dass die Abgabe an Jugendliche verboten ist.

Das Gesetz ist zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Die Alkopopsteuer ist eine Bundessteuer, die den Verbrauchsteuern zugerechnet und von der Bundeszollverwaltung verwaltet wird.

Bis Ende Mai 2005 sind insgesamt rd. 3,4 Mio. ? vereinnahmt worden. Das für 2005 ursprünglich geschätzte Alkopopsteueraufkommen von rd. 42 Mio. ? (Netto-Mehraufkommen rd. 12 Mio. ?) wird jedoch keinesfalls erreicht werden. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht davon aus, das Im Jahr 2005 brutto nur 7 Mio. ? Alkopopsteuern vereinnahmt werden.

Alkopopsteuer in anderen Ländern

Alkopops werden außer in Deutschland auch in anderen europäischen Ländern gesondert besteuert:

In Frankreich unterliegen alle Alkopops einer Sonderabgabe, die zum 1. Januar 2005 von 5 550 Euro auf 11 100 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (= rd. 1,68 Euro je 0,275 l-Flasche mit 5,5 Prozent vol Alkoholgehalt) angehoben worden ist. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Sonderabgabe, die in vollem Umfang der französischen Krankenversicherungen zufließt, ist die Begriffsbestimmung für Alkopops präzisiert worden. Anlass für diese Änderung war der kontinuierlich angestiegene Alkopopkonsum der Jugendlichen aufgrund intensiver, auf Jugendliche ausgerichteter Vermarktung von Alkopops.

Die in der Schweiz erhobene Sondersteuer auf Alkopops beträgt mit umgerechnet rd. 7 532 Euro je Hektoliter reinen Alkohols das Vierfache des Steuersatzes auf Spirituosen (Steuerbelastung je 0,275-l-Flasche mit 5,5 Prozent vol Alkoholgehalt rd. 1,14 Euro). In beiden Ländern sind die der Alkopopsteuer unterliegenden Alkopops praktisch aus den Verkaufsregalen verschwunden.

Dänemark hat zum 1. Juni 2005 eine Steuer auf alle Alkopops in Höhe von umgerechnet rd. 52 Cent je 0,275 l-Flasche mit 5,5 Prozent vol Alkohol eingeführt.

In Schweden beschäftigt sich gegenwärtig eine von der Regierung eingesetzte Kommission mit der Frage einer besonderen Steuer auf Alkopops.


Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 

Navigation

Pfad: Startseite  >  Suchtmittel  >  Legale Drogen  >  Alkohol
Suchformular

Themen

Unterstütze uns

Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden. Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...