Betäubungsmittel

Betäubungsmittel sind nach dem deutschem Betäubungsmittelgesetz Stoffe oder Zubereitungen, die nicht ohne weiteres in den allgemeinen Warenverkehr eingebracht werden dürfen und deren Besitz teilweise strafbar ist. Betäubungsmittel haben meist ein gewisses Sucht- und Abhängigkeitspotential. Sie sind explizit im Anhang des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgelistet.

Zum einen werden zu den Betäubungsmittel Drogen (wie Heroin, Kokain oder auch Cannabis gezählt, die als "illegale Drogen" bezeichnet werden. Daneben gibt es aber auch eine größere Zahl von medizinisch-therapeutisch verwendeten Stoffen. Hierzu zählen z.B. Morphin, Marihuana, Fentanyl, Methadon, Methylphenidat (Ritalin), Modafinil und Barbiturate. Diese Stoffe dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten mit einem speziellen Rezept (dem sogenannten "Betäubungsmittelrezept") verordnet werden. Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln unterliegen speziellen Bestimmungen.
Als dritte Gruppe der Betäubungsmittel werden bestimmte Stoffe zusammengefasst, die die Herstellung von psychoaktiven Stoffen ermöglichen.

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