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Betäubungsmittel sind nach dem deutschem Betäubungsmittelgesetz Stoffe oder Zubereitungen, die nicht ohne weiteres in den allgemeinen Warenverkehr eingebracht werden dürfen und deren Besitz teilweise strafbar ist. Betäubungsmittel haben meist ein gewisses Sucht- und Abhängigkeitspotential. Sie sind explizit im Anhang des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgelistet.
Zum einen werden zu den Betäubungsmittel Drogen
(wie Heroin,
Kokain
oder auch Cannabis
gezählt, die als "illegale Drogen"
bezeichnet werden. Daneben gibt es aber auch eine größere Zahl von medizinisch-therapeutisch
verwendeten Stoffen. Hierzu zählen z.B. Morphin,
Marihuana,
Fentanyl,
Methadon,
Methylphenidat
(Ritalin),
Modafinil
und Barbiturate.
Diese Stoffe dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten mit einem speziellen
Rezept (dem sogenannten "Betäubungsmittelrezept")
verordnet werden. Auslandsreisen mit verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln unterliegen
speziellen Bestimmungen.
Als dritte Gruppe der Betäubungsmittel werden bestimmte
Stoffe zusammengefasst, die die Herstellung von psychoaktiven Stoffen ermöglichen.
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