4-Hydroxybutansäure

4-Hydroxybutansäure, veraltet auch Gamma-Hydroxy-Butansäure oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure, kurz GHB, ist eine Carbonsäure mit der Summenformel C4H8O3. Neben der freien Säure werden auch ihre stark hygroskopischen Natrium- und Kaliumsalze als GHB bezeichnet.

GHB ist eng verwandt mit dem menschlichen Neurotransmitter Gamma-Aminobuttersäure (GABA) und ist zugleich ein eigenständiger Neurotransmitter im menschlichen Körper. GHB wurde in der Medizin als Narkotikum genutzt und ist in Deutschland unter dem Markennamen Somsanit® als verschreibungspflichtiges Medikament im Handel. Seit Ende der 1990er Jahre wird die Substanz verstärkt als Partydroge genutzt.

Historische Informationen

GHB wurde erstmals im Frühjahr 1960 synthetisiert. Die Synthese erfolgte durch den Chemiker und Pharmakologen Camille Georges Wermuth im Auftrag der französischen Marine im Rahmen eines Forschungsprogrammes, das von dem Chirurgen Henri Marie Laborit am Marinestützpunkt Toulon in Südfrankreich durchgeführt wurde. Der Erfinder von GHB ersetzte die Aminogruppe des GABA-Moleküls durch eine Hydroxylgruppe und machte so das Molekül (GHB) für die Blut-Hirn-Schranke passierbar. In den 1960er und 1970er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde GHB intensiv als Narkotikum genutzt. Auch als Hilfsmittel zum Alkoholentzug, zur Behandlung der Narkolepsie und als Nahrungsergänzung für Sportler wurde GHB verwendet. Aufgrund extremer Wechselwirkungen mit anderen Substanzen (z.B.: Alkohol, Milch) und seiner relativ geringen therapeutischen Breite wurde GHB weitgehend vom Markt verdrängt.

Wirkung

Abhängig von der Dosierung wirkt GHB entweder als Entaktogen oder Sedativum. In niedrigen Dosen von circa 0,5 g bis 1,5 g dominiert der stimulierende Effekt. GHB wirkt dann angstlösend, leicht euphorisierend und sozial öffnend. In höheren Dosierungen bis circa 2,5 g tritt außerdem eine aphrodisierende Wirkung hinzu. In noch höheren Dosen wirkt GHB stark einschläfernd. Auch aufkommender Brechreiz wird häufig beschrieben. Überdosierungen können zu plötzlichem Koma führen. Im Koma-Zustand ist die betreffende Person kaum zu wecken, wacht aber nach circa 3 bis 4 Stunden erfrischt und ausgeschlafen wieder auf. Überdosierungen aufgrund von GHB-Monokonsum sind verhältnismäßig unproblematisch. Sehr gefährlich jedoch ist die Kombination mit Alkohol, atemdepressiv wirkenden Medikamenten, Drogen wie Valium. Aufgrund von Wechselwirkungen zwischen GHB und Alkohol respektive Medikamenten kann es nicht nur zu Übelkeit und Erbrechen kommen, sondern auch zu lebensbedrohlichen Atemdepressionen und Herzrhythmusstörungen.

Als besonders heimtückisch gilt der Mischkonsum von GHB und Alkohol, da diese Kombination bei vielen Konsumenten einerseits stark übelkeitserregend wirkt und andererseits rasch einen Tiefschlaf hervorruft mit der Folge, dass die Konsumenten im Schlafzustand plötzlich erbrechen und, wenn niemand rasch Hilfe leisten kann, an ihrem Erbrochenen ersticken. Ebenfalls sehr gefährlich ist der Mischkonsum von GHB und Benzodiazepinen. GHB hat eine einschläfernde Wirkung und der Zustand der betroffenen Person wird auf Partys von Sanitätern und Helfern falsch eingeschätzt (hier wird meist eine Überdosierung von Benzodiazepinen vermutet), so dass meist eine intensivmedizinische, symptomatische Behandlung (u.U. auch die zusätzliche Gabe von Flumazenil) vorgenommen wird. GHB wird im Körper wahrscheinlich zu der verwandten GABA (Gamma-Amino-Buttersäure/engl. Gamma-Aminobutyric Acid) metabolisiert und beeinflusst als solche indirekt den Dopamin-Haushalt. Die aufgestellte Theorie, dass GHB zuerst die Ausschüttung von Dopamin verhindert (was zur Müdigkeit führt) und anschließend die Ausschüttung auslöst (der sog. Dopamin-Rebound, welcher zur Folge hat, dass man nicht schlafen kann), konnte aufgrund von Experimentierfehlern nicht gehalten werden.

Nach exzessivem Konsum über einen längeren Zeitraum stellen sich bei vielen Konsumenten (nach Absetzen von GHB) Entzugsbeschwerden ein, welche qualitativ denen von Benzodiazepinen gleichen, jedoch in Intensität und Dauer (12-96h) nicht das Ausmaß erreichen. GHB wird vom Körper innerhalb von 24 Stunden (wobei es maximal 12h via GC-MS im Urin nachweisbar ist) vollständig zu Bernsteinsäure metabolisiert und geht als solche in den Citratzyklus ein.

Abhängigkeit

GHB ist auch bekannt als Liquid Ecstasy (wobei es chemisch nicht im entferntesten und wirkungstechnich nur extrem begrenzt mit MDMA vergleichbar ist), Liquid E, Liquid X, Fantasy etc. und ist auf dem Schwarzmarkt als Pulver (teilweise gestreckt) oder als farblose Flüssigkeit in kleinen Flaschen erhältlich. Bei häufiger bzw. regelmäßiger Einnahme kann sich psychische und physische Abhängigkeit einstellen, welche schwer in den Griff zu bekommen ist.

Synthese

Die Synthese erfolgt beispielsweise über GBL (Gamma-Butyrolacton) mit einem Alkalimetallhydroxid. Dabei müssen beide Edukte in entsprechenden Mengenverhältnissen und Wärmezuführung zur Reaktion gebracht werden. Die genaue Art der Herstellung, wie auch Wirkung und Gefahren werden bei www.erowid.org beschrieben.

Verwendung

Medizinisch wird 4-Hydroxybuttersäure in Deutschland noch als Alternativnarkotikum ohne analgetischen Effekt unter dem Handelsnamen Somsanit® vereinzelt eingesetzt. In Österreich wird es zur Behandlung von Entzugserscheinungen bei Alkoholkranken eingesetzt. In den USA ist die Substanz (trotz der doch erheblichen Risiken und Nebenwirkungen, die lange Zeit zu einem Verbot der Substanz geführt hatten) als verschärft rezeptflichtiges Medikament unter dem Handelsnamen Xyrem für Narkolepsie-Patienten wieder zugelassen. Diesbezüglich gibt es auch klinische Studien in Deutschland.

In den 1980er Jahren wurde die Substanz von Sportlern als Doping-Mittel eingesetzt, da es zum einen verstärkt Wachstumshormone freisetzt, zum anderen für einen besonders erholsamen Schlaf sorgt. Seit Ende der 90er Jahre ist GHB immer mal wieder, v.a. unter dem Namen Liquid Ecstasy oder kurz: Liquid in diversen Techno-/ Clubszenen als ?Partydroge? aufgetaucht, obwohl es weder chemisch noch in den Effekten denen von Ecstasy ähnelt.

K.O.-Tropfen

GHB wird mitunter auch von Kriminellen als K.-o.-Tropfen benutzt, um es in Getränke zu mischen und die so betäubten Opfer zu vergewaltigen oder auszurauben. GHB ist in Reinform wasserlöslich und farblos. Der salzige bis seifige Geschmack wird durch den Geschmack des Getränkes oft überdeckt. Die Wirkung (Schläfrigkeit/Komatöser Schlaf) tritt innerhalb von 15-30 Minuten ein. Innerhalb von 12 Stunden wird GHB im Körper bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Die Erinnerungen an die Zeit unter Drogeneinfluss ist oft nur sehr lückenhaft.


Inwiefern es Vorfälle dieser Art gibt, bleibt im Dunkeln, da sowohl der schnelle Abbau als auch die relativ komplizierte Nachweismethodik die Erstellung einer Kausalität erschweren. Zugleich ist jedoch auch nicht zu vernachlässigen, dass es vereinzelte Fälle waren, mit welchen die US-Medien GHB zu einer 'Date-Rape-Drug' und anderweitig panisch, negativ konnotierten Droge stilisierten. Seit Ende 2004 traten nun aber auch vereinzelte Fälle in Deutschland auf und wurden von den Medien in die Schlagzeilen gebracht.

Rechtliche Situation

Mit der 16. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 28. November 2001, in Kraft getreten am 1. März 2002, wurde GHB in Deutschland den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt, das heißt jeglicher Umgang (mit Ausnahme des Konsums) mit dieser Substanz wurde für die Allgemeinheit verboten. Seitdem ist diese Substanz in Anlage III zu § 1 BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Stoffe) aufgelistet.

In der Schweiz ist GHB seit dem 31. Dezember 2001 ein streng kontrollierter Stoff und unterliegt den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen. In Österreich wurde GHB 2002 in das Suchtmittelgesetz aufgenommen. Daher ist jeder Besitz, Handel, sowie Ein- und Ausfuhr strafbar und wird mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet.


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