GHB

Bei der Droge GHB, auch bekannt als Liquid Ecstasy, handelt es sich um eine durchsichtige Flüssigkeit. Neben der Farblosigkeit ist sie auch geruchslos und schmeckt leicht salzig und seifig.

GHB Pulver
GHB Pulver

In den 60er-Jahren wurden GHB als Narkosemittel entwickelt, in den 90er-Jahren wurde die Substanz vermehrt als Droge missbraucht. Heute fällt die Droge, die auch den Ruf der ?Vergewaltigungsdroge? hat, unter das Betäubungsmittelgesetz.

Neben GHB gibt es noch die Substanzen GBL und BD, die jedoch alle drei ähnlich sind und sich daher als Liquid Ecstasy oder K.O.-Tropfen zusammenfassen lassen. GBL schmeckt im Gegensatz zu GHB jedoch mehr chemisch und wirkt schon in geringerer Dosierung. 

Wirkung

Die Wirkung von GHB setzt nach etwa fünf bis 15 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden andauern. Wie intensiv der Rausch erlebt wird, hängt insbesondere von der Dosierung sowie der körperlichen Verfassung des Konsumenten ab.

Der Konsum von bis zu 1,5 Gramm kann zu einem leichten Rausch, einem erhöhten Kontaktbedürfnis, einem entspannten Gefühl mit geminderter Angst sowie Schwindel und motorischen Beeinträchtigungen führen.

Der Konsum über ein Gramm hinaus, bis zu etwa 2,5 Gramm kann zu einer intensiveren Entspannung sowie der intensiveren Wahrnehmung von Sinneseindrücken führen. Euphorie und eine Verwirrtheit, oft auch in Kombination mit Schwindel sind nicht auszuschließen. Konsumenten haben teilweise Schwierigkeiten sich klar auszudrücken.

Nach einem Konsum von über 2,5 Gramm kann sich der Konsument sehr ?high? fühlen. Die Motorik kann stark beeinträchtigt sein, ebenso können Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen auftreten. Ein allgemeines Krankheitsgefühl oder Desorientierung sind möglich. Der Blutdruck ist meist niedrig, ebenso wie die Herzschlagfrequenz.

Am Ende des Rausches folgt eine starke Müdigkeit. Nach dem Aufwachen können sich die Konsumenten meist nicht mehr an die vergangenen Stunden erinnern.

Risiken

Eine Überdosis, die insbesondere in Verbindung mit anderen Drogen auftreten kann, führt eventuell zu Vergiftungserscheinungen. Es kann zu Erbrechen, Bewusstlosigkeit, epileptischen Anfällen, starken Gedächtnisstörungen oder sogar einem Herz-Kreislauf-Versagen kommen. Insbesondere die Kombination mit Alkohol kann lebensgefährlich sein. Auch ohne Beikonsum anderer Drogen kann es ab einer bestimmten Konsummenge zu einer vorübergehenden Amnesie kommen. 

Aufgrund der durch die Droge GHB verursachten Gedächtnisprobleme oder eine mögliche vorübergehende Amnesie, in Verbindung mit einem Kontrollverlust, wird die Droge auch als ?Vergewaltigungsdroge? bezeichnet. Die so genannten ?K.O.-Tropfen? werden vor allem Frauen in ein Getränk gemischt um sie leichter für sexuelle Handlungen zu gewinnen oder zu vergewaltigen.

Bei dem oralen Konsum von GHB kann es in Mund und Magendarmtrakt außerdem zu Verätzungen kommen. Kommt GBL-Flüssigkeit mit der Haut in Berührung, kann es zu Rötungen kommen.

Wird GHB nur gelegentlich konsumiert, scheint sich keine Sucht einzustellen. Erst bei einem regelmäßigen, hochdosierten Konsum über einen längeren Zeitraum scheint es zu einer körperlichen und geistigen Abhängigkeit zu kommen. Entzugssymptome treten dann nach ein bis sechs Stunden Abstinenz auf und äußern sich über Unruhe, Zittern, einen erhöhten Puls, Angst, Schlaflosigkeit und Übelkeit.

Erste Hilfe

Besteht der Verdacht eines Missbrauchs nach dem ungewollten GHB-Konsum, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Die Droge ist im Blut nur etwa 8 Stunden, im Urin nur etwa 12 Stunden nachweisbar.

Wenn nach dem Konsum der Droge Atemnot oder Bewusstlosigkeit eintreten, ist umgehend ein Rettungsdienst zu verständigen. Wenn die Droge mit der Haut in Berührung kam, sollte diese mit Wasser und Seife vorsichtig gewaschen werden. Bei Augenkontakt sollte das entsprechende Auge umgehend grünlich und mindestens zehn Minuten mit klarem Wasser ausgewaschen werden. Gegebenenfalls ist ein Arzt aufzusuchen. 

Recht

GHB fällt seit dem Jahr 2002 in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. Unbefugter Besitz, Erwerb und Handel der Droge sind strafbar. GBL hingegen unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz, die Abgabe zu Konsumzwecken kann jedoch als Straftat geahndet werden.

Bereits ab einem Konsum von 0,5 Gramm ist der Konsument nicht mehr verkehrstüchtig.

Einnahme

GHB wird meist in flüssiger Form gehandelt und somit getrunken bzw. oral konsumiert. Teilweise wird die Droge Personen heimlich in ein Getränk gemischt, um sie somit gefügig zu machen. In Ausnahmefällen kann GHB auch als Kristallpulver gehandelt werden.

Ein intravenöser Konsum von GHB ist ebenfalls möglich, kann jedoch schneller zu einer Überdosis führen. GBL hingegen sollte aufgrund seiner stark ätzenden Wirkung niemals intravenös konsumiert werden.

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