Tschechien definiert "geringe Mengen" für den Drogenbesitz zum Eigenbedarf

Heroin, Kokain, Ecstasy und LSD: in Deutschland ist der Besitz strafbar, in Tschechien gibt es seit dem 1. Januar 2010 eine Neuerung. Der Besitz in geringen Mengen zum Eigenkonsum wird nicht strafrechtlich verfolgt. Damit ist das Land in Bezug auf die Drogenpolitik liberaler als die Niederlande.

Besonders an der Änderung ist vor allem die Präzision "geringer Mengen". Vor dem Jahr 2010 wurden diese in den meisten Fällen bereits toleriert, jedoch konnten sich die Konsumenten nicht auf bestimmte Angaben verlassen. Diese Definition wurde nun vorgenommen und erleichtert somit auch die Arbeit der Polizei, die zuvor von Fall zu Fall selbst entscheiden musste, ob es sich um geringe Mengen handelt.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die Überlegung, dass es sich bei der Drogensucht um eine Krankheit handle. Strikt verboten ist in Tschechien jedoch weiterhin der Handel mit illegalen Drogen. An den Grenzen zu Österreich und Deutschland wird es verstärkt zu Kontrollen kommen.

Übersicht über die maximal zum Besitz freigegebenen Mengen:

Weiterhin ist der Anbau von maximal fünf Planzen mit psychoaktivem Wirkstoff (z. B. meskalinhaltige Kakteen, Coca und Hanf) erlaubt.

Suchtmittel.de
Artikel vom 20. Januar 2010

 

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