Senkung der Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein

Justizminister Uwe Döring hat heute (9. Juli) in Kiel angekündigt, er werde die so genannte Eigenbedarfsgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein auf sechs Gramm absenken. Gegenwärtig liegt diese Grenze bei 30 Gramm. Schon jetzt sei der unerlaubte Umgang mit Cannabis strafbar, sagte der Minister. Die Staatsanwaltschaften hätten jedoch die Möglichkeit, von der Verfolgung abzusehen, wenn der Umgang mit Cannabis dem gelegentlichen Eigenverbrauch diene. "Wir wollen die Kleinverbraucher nicht kriminalisieren", sagte Döring, "Dealer müssen aber die volle Härte des Gesetzes spüren."

In den letzten Jahren sei der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) bei Cannabis drastisch gestiegen, sagte der Minister, daher müsse man heutzutage unterstellen, dass Personen, die eine Menge von mehr als sechs Gramm bei sich führten, damit handeln wollten. Außerdem sei der Cannabis-Konsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren in bedenklicher Weise angestiegen und das Einstiegsalter kontinuierlich abgesunken. "Hier mussten wir dringend handeln", sagte Döring. 

Die Grenzwertabsenkung stelle zudem die Initiative Schleswig-Holsteins dar, um der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Vereinheitlichung der Einstellungspraxis in den Bundesländern nachzukommen. "Wir können uns einen Flickenteppich bei der Verfolgung von Dealern nicht leisten."

Der Minister machte aber zugleich darauf aufmerksam, dass es mit der Absenkung des Grenzwertes zur Verschärfung der Strafverfolgung allein nicht getan sei. "Drogenpolitik ist auch Gesundheitspolitik." Dabei gelte auch weiter der Grundsatz 'Hilfe statt Strafe', sagte Döring. "Denn in geeigneten Fällen soll - unter Einschaltung der Gerichtshilfe - auch weiter geprüft werden können, ob Maßnahmen der Therapie oder Beratung in Betracht kommen."

Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa
Artikel vom 9. Juli 2006

 

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