Neue Cannabis-Richtlinie für Brandenburg

Berechenbarer wird künftig, in welchen Grenzen der Besitz von Haschisch und Marihuana zum Eigenverbrauch straffrei bleibt. Mit Wirkung vom 10. August 2006 ist für das Land Brandenburg eine neue Richtlinie zum strafrechtlichen Umgang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Kraft getreten. Damit werden Ermittlungsverfahren, die den Konsum von Cannabisprodukten zum Gegenstand haben, landesweit nach einheitlichem Maßstab bearbeitet.

Nach § 31 a des deutschen Betäubungsmittelgesetzes kann die Staatsanwaltschaft bei Vergehen, bei dem der Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringen Mengen besitzt, von der Verfolgung absehen, ohne eine Sanktion zu verhängen. Eine solche geringe Menge ist nach der neuen Richtlinie in Brandenburg bei einer Cannabismenge bis zu 6 Gramm anzunehmen. Bislang lag die Obergrenze - unscharf - bei ?drei Konsumeinheiten?. 

Die Richtlinie folgt Bestrebungen zur bundesweiten Vereinheitlichung. Entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Regelungen für die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten in den einzelnen Bundesländern derzeit sehr unterschiedlich. Das Land Schleswig-Holstein hat kürzlich die so genannte Eigenbedarfsgrenze für Cannabis von 30 Gramm auf 6 Gramm abgesenkt. Diesen Wert wollen auch zahlreiche andere Länder als Obergrenze festschreiben.

Justizministerin Beate Blechinger: Mit großer Sorge verfolge ich die stetige Zunahme von Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Land Brandenburg. Die Festsetzung der Obergrenze auf 6 Gramm trägt jetzt zwar den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, darf aber nicht den Eindruck erwecken, Cannabiskonsum sei im Grunde unproblematisch. Im Interesse des Gesundheitsschutzes, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, muss dem gesundheits- und gemeinschädlichen Missbrauch von Drogen aller Art durch Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung sowie durch Hilfe beim Ausstieg weiter nachhaltig entgegengewirkt werden. Ungeachtet dessen halte ich die bundesweite Vereinheitlichung auf der Basis der 6 Gramm-Grenze vor dem Hintergrund der Rechtsprechung für dringend erforderlich.?

Ministerium der Justiz Brandenburg
Artikel vom 17. August 2006

 

Navigation

Pfad: Startseite  >  Suchtmittel  >  Illegale Drogen  >  Halluzinogene  >  Cannabis
Suchformular

Themen

Unterstütze uns

Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden. Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...