Drogenpolitik

Drogenpolitik umfasst jenen Politikbereich, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Drogen beschäftigt. Traditionell eine Domäne der Innenpolitik, ist mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik federführend.

Während die Notwendigkeit, den Umgang mit Betäubungsmitteln zu thematisieren, bereits seit biblischen Zeiten dokumentiert wurde, existiert eine eigenständige Drogenpolitik erst seit den späten 1960ern. Die Anfänge gehen international auf die 20er und 30er Jahre zurück, als viele bis dahin legale und als Medizin verkaufte Stoffe wie Cocain und Heroin und Naturprodukte wie Cannabis international geächtet und verboten wurden (s. Holzer 2002). Gleichzeitig entwickelte sich eine politische Drogenkonsumkultur, die den Genuss und das Experiment mit Drogen zu einer öffentlichen Angelegenheit werden ließ.

Thematische Abgrenzung

Die Drogenpolitik wird in der Regel von zwei Ansätzen beherrscht, die sich - häufig unversöhnlich - gegenüberstehen. Die Kernfrage, ob und wie der Konsum von illegalen Drogen zu reglementieren ist, wird von diesen Ansätzen unterschiedlich beantwortet:

Zum einen existiert der "repressive" Ansatz, der Drogen, ihren Anbau, die Herstellung, den Vertrieb sowie Besitz und Konsum verbieten will. Normatives Ziel ist eine Gesellschaft, die frei von Drogen lebt. Global gesehen ist dies das herrschende Modell, es wird auch Prohibition genannt.

Zum anderen der "progressive" Ansatz (oder auch "akzeptierende" Ansatz), der auffordert sich der Tatsache zu stellen, dass Drogen konsumiert werden und es gilt durch verschiedene Programme Schadensminimierung (Harm-Reduction) zu betreiben (z.B. durch Rauschkunde, Vermittlung von Drogenmündigkeit oder Drug-Checking). In Zukunft, so dieser Ansatz, sollten Drogen in einem bestimmten Umfang erlaubt werden, aber gleichzeitig Programme zur Prävention und Ausstieg aus der Sucht angeboten werden.

Ob der Schutz des Individuums besser durch den "repressiven" oder "progressiven" Ansatz geleistet wird, das ist nicht nur in der Politik strittig. Die Wissenschaft ist bislang ebenfalls nicht in der Lage sich über die "richtige" Drogenpolitik zu einigen. Es mehren sich aber die Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Verfolgung von Drogenkonsumenten diesen mehr Probleme als Lösungen bringt.

Eine der Kernfragen, deren Beantwortung das Drogen(politik)problem einer Lösung näher bringen würde ist: Sind die Probleme, die der Drogenmissbrauch mit sich bringt, das Resultat der staatlichen und gesellschaftlichen Reaktion auf den Konsum illegaler Drogen oder liegen die Probleme in dem Gebrauch von Drogen an sich begründet? Weithin unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen hat sich eine rechtliche Klassifizierung von Drogen in legal und illegal etabliert, die die einen Konsumenten als "brave Bürger", die anderen als "Outlaws der Gesellschaft" darstellt. Es ist eine bittere Ironie der Drogenpolitik, dass genau die (Anti-Drogen) Gesetze, die den Konsumenten vor Drogen schützen sollen, in erster Linie gegen ihn und seine persönliche Freiheit angewendet werden. Drogenpolitische Aktivitäten verteilen sich traditionell über das komplette Spektrum der durch Ressortdefinitionen abgegrenzten Politikfelder:

Innenpolitik

  • Durchsetzung der durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bestehenden Verbote
  • Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen Vertriebsstrukturen

Rechtsstaatlich problematisch, wenn nicht sogar paradox, sind jene Teile des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) als Teil des Strafrechts, nach denen der einzige Geschädigte der Angeklagte bzw. Verurteilte selbst ist (u.a. Erwerb/Besitz zum Eigengebrauch).

Gesundheitspolitik

  • Planung und Durchführung von Modellversuchen zur Reintegration von Drogenkonsumenten

siehe auch:


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