Methylendioxypyrovaleron

Methylendioxypyrovaleron (MDPV) ist eine psychotrope Substanz, die als Noradrenalin-Dopamin-Wiederaufnahmehemmer wirkt. MDPV wird eine Potenz nachgesagt, die viermal stärker sein soll als Methylphenidat (Handelsname Ritalin).

MDPV wird seit ca. 2008 als Designerdroge verkauft. Eine medizinisch indizierte Verwendung ist bislang nicht bekannt, die Substanz wurde aber ursprünglich als potentieller Ritalin-Nachfolger erforscht. Sie ist auch unter den Szenenamen Monkey Dust, MTV, Magic, Super Coke und Peevee bekannt. In den USA wird es unter der irreführenden Bezeichnung bath salt (Badesalz) - legal, weil mit dem Hinweis "nicht zum Verzehr geeignet" versehen - z.B. an Tankstellen verkauft.

Aussehen

Die Substanz in ihrer Reinform ist ein körniges Pulver von weißer bis leicht brauner Farbe. Die ersten Proben von MDPV, die vertrieben wurden, waren mit Pyrrolidin verunreinigt, das weitere Nebenwirkungen hervorrief. Bei Auflösung in Flüssigkeit wurde ein rascher Verlust der Wirksamkeit beobachtet.

Wirkung

MDPV gehört zur Wirkstoffgruppe der Stimulanzien mit folgenden spürbaren Effekten:

  • Physisch: erhöhter Herzschlag, erhöhter Blutdruck, Gefäßverengung, Schwitzen
  • Psychisch: erhöhte Wachsamkeit und Aufmerksamkeit, Unterdrückung der Müdigkeit, erhöhte geistige Erregung, Unruhe und Ruhelosigkeit, sowie unterdrücktes Bedürfnis nach Essen und Schlaf.

Die Effekte halten etwa drei bis vier Stunden an. Als Nachwirkungen treten Herzrasen, Bluthochdruck sowie eine leichte Stimulation auf, die 6?8 Stunden anhält. Bei höheren Dosierungen wurden intensive Panikattacken bei Konsumenten beobachtet, die eine Intoleranz gegenüber Stimulanzien aufweisen. Außerdem wurde von schlafmangelbedingten Psychosen sowie Suchtverhalten bei hoher Dosierung oder regelmäßiger Anwendung berichtet. MDPV ist darüber hinaus als Aphrodisiakum bekannt, das bei korrekter Dosierung der Wirkung des Methamphetamins (Crystal Meth) nahekommt. Beim Konsum entsteht zwar ein Drang zum Nachdosieren, der dann aber oft durch die unangenehmen Nebenwirkungen begrenzt wird, die bei stärkerer Dosierung auftreten.

Rechtslage

In Deutschland wird MDPV noch nicht vom BtMG erfasst, der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel hat der Bundesregierung jedoch empfohlen, es in die Anlage II des BtMG aufzunehmen. Der Umgang mit dieser Substanz ist insofern nicht nach dem BtMG strafbar. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass MDPV unter die Definition von § 2 Abs. 1 AMG fällt, sobald es für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon, in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 erfüllt. Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., 5, 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG; § 354a StPO. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie GBL bestätigt, die nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.

In der Schweiz wird MDPV mit Inkrafttreten der revidierten Betäubungsmittelverordnung von Swissmedic am 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und somit ab diesem Zeitpunkt illegal. Einfuhr, Besitz, Vertrieb etc. werden nach dem Betäubungsmittelgesetz geahndet.

In Großbritannien ist MDPV als "Class B drug" eingestuft. Handel, Erwerb und Besitz sind daher illegal, sofern keine Lizenz vorliegt.

In Australien ist die Substanz legal, wird aber vermehrt von den Behörden beschlagnahmt.

MDPV wird in keinem anderen Land außer Finnland, Dänemark und Schweden spezifisch als Betäubungsmittel eingestuft. In Schweden wurde ein 33-jähriger Mann wegen des Besitzes von 250g MDPV zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, die er erworben hatte, als der Umgang mit der Substanz noch nicht unter Strafe gestellt war.


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