Drug Enforcement Administration

Die Drug Enforcement Administration (DEA, dt. Drogenbekämpfungsbehörde) ist eine U.S.-amerikanische dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Strafverfolgungsbehörde mit Hauptsitz am Jefferson Davis Highway in Alexandria, Virginia, deren Ziel es ist, die illegale Herstellung von Drogen und den Drogenhandel in den USA zu unterbinden. Sie setzt damit einen US-amerikanischen Gesetzesbeschluss von 1970 durch, genannt Controlled Substances Act.

Auftrag

Aufgaben

Der U.S.-Kongress hat verbotene Substanzen in fünf Klassen aufgeteilt, die von der DEA verfolgt werden. Die Klassifizierung basiert auf verschiedenen Faktoren, wie z. B. das durch die DEA wahrgenommene Potenzial an Missbrauch einer Substanz, sowie der Einschätzung des U.S.-Gesundheitsministeriums, ob der betroffenen Substanz eine seriöse medizinische Verwendung zukommen kann. Die Strafen für den Besitz von verbotenen Drogen fußen auf der Klassifizierung einer Substanz. Die Einschätzungen der DEA und des U.S.-Gesundheitsministeriums werden angezweifelt.

Rechtsgrundlage

Darüber hinaus unterliegt der Drogenhandel auch dem RICO Act, einem Bundesgesetz zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität, Kriminelle Vereinigungen und Banden. Das Gesetz ermöglicht es Bundesstaatsanwälten, Klage zu erheben, wenn eine Person in Verdacht steht, einer kriminellen Organisation anzugehören. Dies kann der Fall sein, wenn der Angeklagte innerhalb von zehn Jahren zwei von insgesamt 35 definierten Straftaten mit demselben Ziel oder Resultat begangen hat. Dazu gehört auch der von der DEA verfolgte Drogenhandel.

Klassifizierung

  • Klasse-I-Drogen: hohes Potenzial an Missbrauch, kein nachgewiesener medizinischer Nutzen, unter anderem: PCP, GHB, MDA, MDMA/Ecstasy, Heroin, LSD, Meskalin
  • Klasse-II-Drogen: hohes Potenzial an Missbrauch, teilweise nachgewiesener medizinischer Nutzen, hohe Wahrscheinlichkeit für psychische oder physische Abhängigkeit. Diese Drogen sind verschreibungspflichtig, der Absatz wird sorgfältig von der DEA kontrolliert und überwacht, unter anderem: Kokain, Methylphenidat, Pethidin, Opium, Morphin, N-Methylamphetamin
  • Klasse-III-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-I- und -II-Substanzen, anerkannte medizinische Anwendungen und eine mäßige bis geringe Wahrscheinlichkeit der psychischen oder physischen Abhängigkeit. Diese Drogen sind verschreibungspflichtig, der Absatz weniger streng überwacht als Klasse-II-Substanzen, unter anderem: Steroide, Hypnotika, Codein, synthetisches Δ9-THC, Ketamin
  • Klasse-IV-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-III-Substanzen, anerkannte medizinische Anwendungen und ein geringeres Risiko einer Abhängigkeit als bei Klasse III. Der Verkauf wird ähnlich wie Klasse III überwacht, unter anderem: Diazepam
  • Klasse-V-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-IV-Substanzen, geringes Risiko der psychischen oder physischen Abhängigkeit. Sind meist im freien Handel erhältlich, unter anderem Hustenmedizin, die geringe Mengen von Codein enthalten.

Kritik

Die DEA gerät sowohl in den USA als auch im Ausland regelmäßig für ihre extrem aggressive Vorgehensweise im Rahmen des ?War on Drugs? in die Schlagzeilen.

Der Verteidigungsminister von Venezuela, Ramón Carrizales, erklärte, man habe festgestellt, dass innerhalb der DEA Drogenkartelle tätig seien und dass die Drogenbehörde in der Zeit ihrer Tätigkeit in Venezuela nichts anderes getan habe, als den Drogenhandel zu begünstigen.


Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 

Navigation

Pfad: Startseite  >  Suchtmittel
Suchformular

Themen

Unterstütze uns

Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden. Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...