MDA

MDA steht für die chemische Substanz 3,4-Methylendioxyamphetamin und gehört zur Gruppe der Phenylethylamine. MDA ist eine halluzinogene Droge und in vielen Ländern verboten.

MDA war während der späten 60er in der Hippieszene als so genannte hug drug (Knuddeldroge) weit verbreitet. Anspielend darauf wurde es als Mellow Drug of America (Amerikas weiche Droge) bezeichnet. MDA wurde bis zu seinem Verbot in den 80ern gerne in der Psychotherapie eingesetzt, da sich die Patienten dem Therapeuten öffnen und sich zudem selbst Einblick in die eigene Psyche erlauben.

Synthese

Die Herstellung geschieht üblicherweise über den Grundstoff Piperonal. In PIHKAL #100 wird die Herstellung über das Nitropropen (Piperonal + Nitroethan) und die Reduktion mit LAH beschrieben. Es entsteht auch als Zwischenprodukt bei der Synthese von MDMA.

Chemische und physiologische Eigenschaften

Es existieren zwei Enantiomere. MDA hat eine empathogene und entaktogene Wirkung und (im Gegensatz zu MDMA) eine leichte halluzinogene. MDA blockiert die Aufnahme von Catecholamin-Neurotransmittern und verbessert die Kommunikationsfähigkeit sowie Emotionsintensität. Oftmals neigen unter MDA-Einfluß stehende Personen zum Philosophieren, weisen ein gesteigertes Redebedürfnis auf und erleben ein gesteigertes Icherleben.

Die wirksame Dosierung liegt im Bereich von 80 bis 160 mg, die Wirkdauer liegt zwischen vier und zwölf Stunden.

Zusätzliche Informationen

MDA kann ein Bestandteil von Ecstasytabletten sein, bei denen die eigentliche Wirkstoffzusammensetzung meist nur dem Hersteller bekannt ist.

Gefahren

Die Gefahren des Langzeitkonsums von MDA sind ebenso wie die von MDMA nicht endgültig geklärt. Es besteht der Verdacht von dauerhaften Schädigungen des Zentralen Nervensystems. Es existieren noch keine Langzeitstudien, mögliche langandauernde Schädigungen werden vor allem bei den Neuronen im Cerebralen Kortex, Hippocampus, Striatum, Hypothalamus und im Mittelhirn vermutet.

Legalität

MDA wurde bereits mit der 1. BtMÄndV vom 6. August 1984 mit Wirkung vom 1. September 1984 in der Bundesrepublik Deutschland den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt. Seither ist jeglicher Umgang (mit Ausnahme des Konsums) mit dieser Substanz für die Allgemeinheit verboten.

Siehe auch: Amphetamin, Drogen, Ecstasy


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