Rauchverbot: Rauchfrei im Büro

In den Behörden des Bundes und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wird noch in diesem Herbst ein Rauchverbot in Kraft treten. Außerdem werden Zigaretten bald nur noch an Erwachsene verkauft.

Einen entprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am 28. Februar. Damit stärkt die Bundesregierung den Nichtraucherschutz dort, wo sie zuständig ist. "Passivrauchen ist keine Lappalie, sondern ein gravierendes Gesundheitsrisiko. Tabakrauch ist zum bedeutendsten Schadstoff in Innenräumen geworden", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach dem Beschluss des Kabinetts in Berlin.

"Wir als Bund haben in kurzer Zeit zu klaren gesetzlichen Regelungen gefunden, die über freiwillige Vereinbarungen nicht zu erreichen waren", ergänzte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer. Das Gesetz soll am 1. September 2007 in Kraft treten, die vorgesehenen Änderungen im Jugendschutz am 1. Juli 2009.

Rauchen wird verboten:

  • In allen Einrichtungen des Bundes: Dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen. Insgesamt handelt es sich um etwa 500 Behörden.
  • Im Personenverkehr: Öffentliche Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße. Taxis gehören auch dazu. 
  • In Bahnhöfen.

Sofern es die räumlichen Verhältnisse erlauben, können gesonderte Räume für Raucherinnen und Raucher eingerichtet werden.

Rauchfreier Arbeitsplatz

Die Arbeitsstättenverordnung wird durch folgenden Satz erweitert: "Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen." 

Zigaretten nur für Erwachsene

Tabakprodukte werden in Zukunft nicht mehr an 16-Jährige, sondern nur noch an über 18-Jährige verkauft. Kindern und Jugendlichen ist in der Öffentlichkeit das Rauchen verboten.Zigarettenautomaten müssen deshalb noch einmal umgerüstet werden. Den Automatenherstellern wird dafür eine Übergangsfrist von 22 Monaten eingeräumt.

Nichtraucherschutz in den Ländern

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten sich am 23. Februar auf ein weit reichendes Rauchverbot geeinigt. Gaststätten und Diskotheken sollen grundsätzlich rauchfrei werden. Rauchen soll nur in abgetrennten Räumen möglich sein. Das Rauchverbot gilt auch für Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos und Museen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen.

Einzelne Länder wollen prüfen, inwieweit einzelne Gaststätten zu Raucherlokalen erklärt werden können. Die Ministerpräsidenten der Länder werden darüber am 22. März in Berlin abschließend entscheiden.

Bundesregierung
Artikel vom 1. März 2007

 

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