Bundeskriminalamt und Drogenbeauftragte warnen vor dem Konsum von "Legal Highs"

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, warnen vor dem Konsum von so genannten "Legal High"-Produkten und weisen auf die mit dem Konsum derartiger Stoffe verbundenen Gesundheitsgefahren hin.

Die "Legal Highs" werden z. B. als "Badesalze", "Lufterfrischer" oder "Kräutermischungen" deklariert und als angeblich legale Alternative zu herkömmlichen illegalen Drogen angeboten. Die harmlos wirkenden Produkte enthalten jedoch meist ebenfalls Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe, die auf den bunten Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Konsumenten rauchen, schlucken oder schniefen die Produkte zu Rauschzwecken.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse müssen wir vor der missbräuchlichen Anwendung aller sog. "Legal High"?Produkte dringend warnen. Mit dem Konsum sind unkalkulierbare gesundheitlichen Risiken verbunden."

Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem Konsum von "Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.

Unkalkulierbare Gesundheitsgefahren

"Aufgrund der häufig fehlenden Deklarierung der Wirkstoffe", so der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke, "wissen die Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie sich in welcher Konzentration zuführen. Daraus ergeben sich unkalkulierbare Gesundheitsgefahren, da Wirkung und Nebenwirkungen der meist unerforschten Substanzen nicht eingeschätzt werden können. Zudem wird die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf verändert. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen."

Eine weitere Gefahr liegt in der Verharmlosung der meist bunt und flippig präsentierten Produkte, die von Händlern als angeblich legal angepriesen werden. Durch Aufmachung und Vermarktung wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um professionelle Produkte, die keine grob gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Vor allem auf junge Menschen wirkt dies attraktiv und unverfänglich.

Der Umgang mit solchen Produkten ist jedoch nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar, sofern sie Betäubungsmittel enthalten. Sind ähnlich wirksame Substanzen enthalten, die nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten bei einer pharmakologischen Wirkung des Produktes die Bestimmungen und Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes.

Bundeskriminalamt Wiesbaden
Artikel vom 20. Dezember 2010

 

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