Legal Highs

Legal Highs (auch Herbal Highs, Research Chemicals oder Badesalzdrogen) sind Drogen, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger, Badesalze oder Legal Ecstasies angeboten werden.

Diese Produkte werden meist im Internet oder in Head Shops beispielsweise unter den Namen Explosion oder Poppers angeboten. Sie enthalten häufig Rauschmittel, Stimulanzien oder ähnliche chemische Wirkstoffe, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Legal Highs werden zu Rauschzwecken konsumiert.

Die Zahl neu entdeckter Substanzen auf dem europäischen Drogenmarkt wächst seit Jahren. Dem Frühwarnsystem der EU wurden im Jahr 2011 insgesamt 49 neue psychoaktive Substanzen gemeldet. Einige der als Legal Highs vermarkteten Stoffe wie BZP, Mephedron oder Methylendioxypyrovaleron sowie die synthetischen Cannabinoide JWH-018, JWH-019 und JWH-073 wurden mittlerweile in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Es werden jedoch immer wieder neue Stoffe zusammengemischt, um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Die gesundheitlichen Folgen sowie deren Wirkung sind deshalb für Konsumenten nicht absehbar.

Wirkung

Der aktuelle Wissensstand zur Wirkung beruht derzeit überwiegend auf Berichten von Konsumenten. Die Wirkung der Legal Highs zielt auf einen Rauschzustand ab. Grundsätzlich sind dabei die verschiedenen verfügbaren Stoffe zu unterscheiden. Räuchermischungen enthalten hauptsächlich Cannabinoide und sollen einen Cannabis-ähnlichen Rauschzustand erzeugen. Darüber hinaus gibt es "Badesalze", die hauptsächlich aus synthetischen amphetaminähnlichen Stoffen bestehen und daher auch einen amphetaminähnlichen Rauschzustand auslösen. Als dritte Gruppe ist das "Herbal Ecstasy" erhältlich, das zum Teil aus Holzrosensamen, aber auch anderen synthetischen Bestandteilen besteht. Alle diese verschiedenen Substanzen sollen einen entweder beruhigenden, angenehmen Rauschzustand herbeiführen oder aber stark belebend bis halluzinogen wirken.

Gefahren

]] Bei den meisten Substanzen handelt es sich um so genannte "Experimentalchemie" oder um Abfälle aus der pharmazeutischen Industrie. Es sind weder die genaue Wirkweise, noch eventuelle Kurz- und Langzeitfolgen in irgendeiner Weise ausreichend dokumentiert. Auch ist der Reinheitsgrad der chemischen Wirkbestandteile nicht sichergestellt, sodass teilweise giftige Verunreinigungen und Prozesszwischenstufen der Herstellung enthalten sein können.

Bei einer Online-Befragung zum Thema Legal Highs des Centre for Drug Research der Goethe-Universität Frankfurt im Jahr 2011 berichteten Konsumenten über Nebenwirkungen wie Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufprobleme, Kreislaufversagen und Ohnmacht sowie über Vergiftungen, Wahnvorstellungen und Psychosen. Deutschlandweit gab es Fälle mit schweren bzw. lebensgefährlichen Intoxikationen nach Konsum von neuen Substanzen. Nach dem (Misch-)Konsum von Legal Highs starben in den vergangenen Jahren bereits einige Menschen.

Dosis

Bei der Verwendung von Legal Highs ist es für den Konsumenten oftmals nicht möglich, die eigene Reaktion auf die Substanzen durch eine anfangs geringe Dosierung vorher abzuschätzen, da einige Substanzen ein starkes Bedürfnis zur Dosissteigerung hervorrufen. Daher kommt es manchmal zu einer Überdosierung, die in lebensgefährlichen Zuständen resultieren kann.

Rechtslage in Deutschland

Legal Highs sind, sollten sie nicht dem BtMG oder anderweitiger Gesetzgebung oder Regulierung unterliegen, für den privaten Besitz legal. Der Umgang mit Legal Highs ist strafbar im Sinne des BtMG, wenn die Substanz in der Anlage II dieses Gesetzes gelistet ist (bis Mitte 2012: JWH-018, JWH-019, JWH-093, CP 47, 497, CP 47, 497-C6, CP 47, 497-C8 und CP 47, 497-C9, m-CCP, 4-MMC). Mit dem in Kraft treten der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurden am 26. Juli 2012 insgesamt 28 neue psychoaktive Substanzen (4-FA, 1-Adamantyl(1-pentyl-1H-indol-3-yl)methanon, AM-694, Butylon, Ethcathinon, 4-FMC, 4-FMA, p-FPP, 4-Fluortropacocain, JWH-007, JWH-015, JWH-081, JWH-122, JWH-200, JWH-203, JWH-210, JWH-250, JWH-251, Methedron, PMEA, 4-Methylamfetamin, MBZP, MDPV, 4-MEC, Methylon, Naphyron, RCS-4 und TFMPP) dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.

Bei einer pharmakologischen Wirkung können sie gegebenenfalls unter die Bestimmungen und Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes fallen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Designerdrogen Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes. In Deutschland ist deren unerlaubte Abgabe an Konsumenten nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften verboten. Sie fallen unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald sie an Mensch oder Tier angewendet werden können, um physiologische Funktionen zu beeinflussen. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt. Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.

Das „Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz“ (NPSG) sieht in Österreich ab dem 1. Februar 2012 Freiheitsstrafen für Händler von einem bis zu zehn Jahren vor. Aktuell prüft die deutsche Regierung einen neuen Straftatbestand in das Betäubungsmittelgesetz einzuführen, um Legal Highs zu erfassen.

Literatur

  1. Gibbons S. "Legal Highs" – novel and emerging psychoactive drugs: a chemical overview for the toxicologist. Clin Toxicol (Phila). 2012 Jan;50(1):15-24. PubMed PMID 22248120.
  2. Hill SL, Thomas SH. Clinical toxicology of newer recreational drugs. Clin Toxicol (Phila). 2011 Oct;49(8):705-19. Review. Erratum in: Clin Toxicol (Phila). 2011 Nov;49(9):880. PubMed PMID 21970769.
  3. Bernd Werse & Cornelia Morgenstern, Goethe-Universität Frankfurt, Centre for Drug Research: Abschlussbericht Online-Befragung zum Thema „Legal Highs“, Online-Version
  4. Stadt Frankfurt am Main - Drogenreferat: Informationen zu „Legal Highs“, 30. März 2012, Online-Version

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