Mephedron

Mephedron, auch bekannt unter 4-Methylmethcathinon (4-MMC), ist eine psychoaktive Substanz und gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Bei der Einnahme durch den Menschen wirkt es stimulierend und stark entaktogen. Szenenamen sind ferner M-CAT, Meow (ausgesprochen: Miau), Mephe, Meph (ausgesprochen: Mef), MMC Hammer (in Anlehnung an MC Hammer) oder Magic.

Die Droge wurde in einem der frühen Produkte der in Israel ansässigen Firma Neorganics verwendet. Neorganics stellte die Produktion ein, nachdem Mephedron im Januar 2008 von der israelischen Regierung für illegal erklärt wurde.

Seit 2008 deuten Beiträge in deutschsprachigen Onlineforen darauf hin, dass die Substanz auch in Mitteleuropa konsumiert wird. Mephedron wurde über Internetseiten aus dem englischsprachigen Raum als ?Pflanzendünger? oder ?Badesalz? vertrieben. Im März 2008 wurde Mephedron von mehreren nationalen Behörden an die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht EMCDDA gemeldet.

Im Juli 2008 gab es Berichte, dass als "Ecstasy" verkaufte Tabletten in Australien Mephedron und Ethylcathinon enthalten haben sollen. Im November 2008 nannte Susie Davies von der toxikologischen Abteilung der St.George?s University in London den Mephedron-Konsum einen der aktuellen Drogentrends in Großbritannien.--> Im Juli 2009 berichtet die Drogenbehörde der USA (DEA) über das Erscheinen von Mephedron in Oregon.

Drogenkonsum

Mephedron ist ein weißes fein- bis grobkristallines Pulver. Es wird entweder in die Nase gezogen oder in ein Zigarettenpapier eingewickelt und geschluckt. Mephedron kommt ferner zur Tabletten gepresst oder in Kapseln abgefüllt vor. Mephedron wird auch in Kombination oder als Mischung mit Methylon konsumiert.

Pharmakologische Eigenschaften

Mephedron ist nasal und oral wirksam. Die Wirkung dauert eine bis fünf Stunden an.

Wirkungen

Wirkungen sind Euphorie, gesteigerte Aufmerksamkeit, Wachheit, Appetithemmung, erhöhtes Redebedürfnis und Offenheit, Mobilisierung von Kraftreserven, Verringerung des Schlafbedürfnisses, Reizung des oberen Rachenbereiches und einhergehende leichte Halsschmerzen, Mundtrockenheit einhergehend mit Belag auf der Zunge.

Ebenfalls treten Reizungen und Verätzungen der Haut (bei Hautkontakt), Brennen in der Nase (bei nasalem Konsum), Verlangen mehr einzunehmen (sogenanntes ?Craving?), gestörtes Kurzzeitgedächtnis, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Herzfrequenz oft bis hin zu Herzrasen, Gefühle von Angst und Niedergeschlagenheit, starkes Schwitzen, erweiterte Pupillen, Müdigkeit und Trägheit, veränderte Wahrnehmung, Schlaflosigkeit und unklare Erinnerungen an die Zeit der Drogenwirkung auf. Schmerzen in der Nase können bis zum nächsten Tag anhalten; auch eine Schädigung der Nasenscheidewand und im Extremfall ihre Durchlöcherung können bei häufigem Konsum auftreten. Des Weiteren berichten Konsumenten mit langem und starkem Konsum der Droge von Schmerzen in der Nierengegend.

Da die Substanz erst eine kurze Zeit im Umlauf ist und konsumiert wird, gibt es noch keine Erkenntnisse über ihre Langzeitwirkungen auf den Menschen. Im März 2010 starben in Großbritannien zwei junge Männer nach Einnahme einer Drogenmischung, die neben Mephedron auch Alkohol und Methadon enthielt.

Rechtslage

  • Dänemark: Dänemarks Gesundheitsminister Jakob Axel Nielsen verbot "Mephedron", "Flephedron" und Ethylkathinon am 18. Dezember 2008.
  • Finnland: Zum 23. Februar 2011 wurde Mephedron in Finnland als Betäubungsmittel eingestuft. Bis dahin unterlag Mephedron seit September 2008 den Regelungen des nationalen Arzneimittelgesetzes: Handel und Inverkehrbringen waren nur mit Lizenz möglich, die Abgabe erforderte eine Verschreibung.
  • Israel: Im Dezember 2007 wurde 4-methylmethcathinon in Israel der Liste kontrollierter Substanzen hinzugefuegt. Besitz und Weitergabe sind dadurch illegal.
  • Norwegen: Die ?Verordnungen über Drogen? erfasst nicht nur Einzelstoffe, sondern auch ganze Substanzgruppen, unter anderem Methcathinon. Herstellung, Handel, Besitz und Gebrauch sind untersagt.
  • Schweden: In Schweden wurde Mephedron als eine Gesundheitsgefahr ("hälsofarlig vara") eingestuft und am 15. Dezember 2008 verboten, wodurch der Verkauf illegal wurde. Am 15. Juni 2009 wurde es zum Betäubungsmittel erklärt.
  • USA: 4-Methylmethcathinon ist in den USA noch nicht in einem Gesetz genannt. Es könnte allerdings als eine "ähnliche Substanz" im Sinne des "Federal Analogue Act" betrachtet werden. Damit wäre eine Strafverfolgung möglich (Verkauf und Besitz mit der Absicht es zu konsumieren).
  • Großbritannien: Mephedron/4MMC ist seit dem 16. April 2010 verboten, Handel und Besitz sind strafbar.
  • Deutschland: Mephedron/4-MMC ist seit dem 22. Januar 2010 als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft (Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes).
  • Schweiz: Mephedron ist durch das Inkrafttreten der revidierten Betäubungsmittelverordnung von Swissmedic seit dem 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und somit seit diesem Zeitpunkt illegal. Einfuhr, Besitz, Vertrieb etc. werden nach dem Betäubungsmittelgesetz geahndet.
  • Italien: Mephedron/4-MMC wurde mit einem ministerialen Dekret am 16. Juni 2010 illegalisiert.
  • Österreich: Mephedron/4-MMC ist in Österreich ist seit dem 21. August 2010 verboten.
  • Polen: Mephedron ist in Polen seit dem 25. August 2010 verboten.

Auch in weiteren europäischen Ländern wie Belgien, Estland, Irland, Frankreich, Litauen, Rumänien und Kroatien ist Mephedron gemäß dem Drogengesetz oder entsprechenden Rechtsvorschriften kontrolliert. Am 3. Dezember 2010 haben die EU-Justizminister beschlossen, Mephedron EU-weit verbieten zu lassen.

 


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