Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit

Als Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit werden Maßnahmen bezeichnet, bei denen der Konsum alkoholhaltiger Getränke an öffentlichen Plätzen ganz oder teilweise verboten wird und mit Strafe belegt ist.

Deutschland

In Deutschland versuchten einige Städte die Belästigung sowie Gewaltdelikte durch stark alkoholisierte Personen an öffentlichen Plätzen durch ein Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zu unterbinden.

Bereits seit 1999 untersagte das Berliner Straßengesetz den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Dies konnte mit 10 Euro Ordnungsgeld sowie einem Platzverweis geahndet werden. Dies wurde jedoch Mitte des Jahres 2006 wieder aufgehoben. Im Laufe des Jahres 2008 führten jedoch weitere Städte in Deutschland ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ein. So etwa Marburg am 16. Dezember 2007 und Freiburg im Breisgau zum 1. Januar 2008 ein. Im Laufe des Jahres folgten diesem Beispiel unter anderem die Städte Erfurt, Magdeburg, Bamberg und Ilmenau.

Diese Praxis ist jedoch juristisch umstritten. Am 28. Juli 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs in Mannheim das Freiburger Alkoholverbot auf. Ebenfalls wurde die Regelung in Magdeburg durch das Oberverwaltungsgericht am 17. März 2010 für ungültig erklärt. Die Richter sahen das Verbot aus der sogenannte Gefahrenabwehrverordnung als zu unbestimmt an.

Neben Städten, versuchen auch Verkehrsunternehmen mittels Alkoholverbote Belästigungen anderer Fahrgäste zu verkleinern. Nach den Regeln vieler Beförderungsbedingungen dürfen schon seit Längerem stark alkoholisierte Personen die eine Gefahr für sich und andere darstellen, die öffentlichen Verkehrsmittel des jeweiligen Unternehmens nicht benutzen. Diese Regelungen wurden in einigen Städten ausgeweitet, so das auch der Konsum von Alkohol bei der Fahrt verboten ist. So etwa seit dem 1. Januar 2009 im Verkehrsverbund Stuttgart und seit 1. August 2009 bei der Münchner Verkehrsgesellschaft.

Vereinigte Staaten

Nach Aufhebung der Alkoholprohibition gilt in den USA in vielen Teilen des Landes ein Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit.

Tschechien

Seit dem 7. Juli 2008 gilt im Stadtzentrum der tschechischen Hauptstadt Prag ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Außerhalb von Gaststätten, Straßencafés und an Erfrischungsständen dürfen in weiten Teilen der Innenstadt nur nicht-alkoholische Getränke konsumiert werden.


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