Kommentar zur Forderung nach einem Verbot des Automatenspiels in Gaststätten

Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung strebt die Drogenbeauftragte des Bundes das totale Verbot der Aufstellung von Geldspielautomaten in Gaststätten an. Sie begründet dies in erster Linie damit, dass Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dort an Geldspielgeräten spielen könnten, obwohl das Jugendschutzgesetz dies verbiete.

"Damit wirft die Drogenbeauftragte den Gastwirten vor, sie seien nicht in der Lage, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren," so die erste Reaktion von Paul Gauselmann, einer der Marktführer in der deutschen Automatenindustrie. "Konsequenterweise müsste sie dann das totale Jugendverbot für Gaststätten fordern," führt er weiter aus. Denn wenn ein Gastwirt nicht in der Lage sei, zu erkennen, ob ein Minderjähriger am Automaten spielt, dann werde er es genauso wenig beim Alkohol können. "Aus unserer Sicht", so Gauselmann, "ist dieser Vorwurf an die Gastronomie unberechtigt". Verschiedene Studien belegten, dass der Jugendschutz in der Gastronomie in Bezug auf die Geldspielgeräte konsequent eingehalten werde und nur in Ausnahmefällen Verstöße festzustellen seien. Die Verbotsforderung habe darüber hinaus für einen Teil der Gaststätten fatale wirtschaftliche Folgen. Denn rund die Hälfte der mit den Geldspielgeräten erzielten Umsätze verbleiben bei den Gastwirten und helfen ihnen, ihre Existenz zu sichern. Würden diese Beträge wegfallen, wäre mancher Wirt in seiner Existenz gefährdet.

"Trotzdem haben wir zusammen mit unseren Partnern in der Gastronomie Überlegungen angestellt, wie die Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen für die Gastronomen einfacher und damit effektiver werden kann", so Paul Gauselmann. "Auf freiwilliger Basis sind wir bereit, eine Spielsperr-Karte einzuführen." Grundsätzlich seien die Automaten dann für das unberechtigte Spielen gesperrt. Für die Gastronomie bedeute dies: Nur wer vom Gastwirt die Spielsperr-Karte bekommt und diese Karte in einen Schlitz des Geldspielautomaten steckt, kann spielen. Damit sei der Gastwirt zur "Gesichtskontrolle" gezwungen. Gauselmann ist sich sicher: "Dies hilft dem Gastwirt nicht nur in Sachen Jugendschutz. Auch in der Vorbeugung von pathologischem Spielen wird sie hilfreich sein." Durch die Herausgabe der Spielsperr-Karte habe der Gastwirt die absolute Kontrolle darüber, ob jemand in seiner Gaststätte spielt oder nicht. "Dies ist eine besonders effektive Form der sozialen Kontrolle", so Gauselmann.

Mit der Spielsperr-Karte wäre den Erfordernissen des Jugendschutzes Rechnung getragen, ohne dass die Spielfreiheit von Millionen Menschen, die ohne jegliches Problem an Geldspielgeräten spielen und Spaß daran haben, übermäßig eingeschränkt würde. Für Paul Gauselmann ist das Ziel dieses Vorschlages ganz klar: "Wir wollen den Menschen den Spaß nicht verderben. Durch sinnvolle ´Spielregeln` wollen wir aber dafür sorgen, dass für Einzelne aus dem Spielspaß kein Spielproblem wird."

Gauselmann Gruppe
Artikel vom 10. Februar 2011

 

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