Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht

Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also auch für Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.

Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.

Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der Polizei nachgemessen. Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an - auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert wurde.

Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber zur Vermeidung von Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall mit den Test-Röhrchen ausrüsten.

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ADAC
Artikel vom 5. Juni 2012

 

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