Apothekenpflicht

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Definition Apothekenpflicht: Die Apothekenpflicht für bestimmte Arzneimittel bedeutet, dass diese nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Auf der Arzneimittelpackung ist zur Kennzeichnung "Apothekenpflichtig" aufgedruckt und in Arzneimittelverzeichnissen ist die Apothekenpflicht mit einem "Ap." gekennzeichnet. Arzneimittel, die einer Beratung bedürfen und daher nur in Apotheken verkauft werden dürfen, unterliegen der Apothekenpflicht.

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  1. Apotheke
    Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet, an dem Medikamente verkauft, geprüft und ? zum kleinen Teil ? hergestellt werden. Das Wort stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich ...
  2. Poppers
    Poppers ist eine Slang-Sammelbezeichnung für eine Gruppe flüssiger und kurzfristig wirksamer Drogen. Der Verkauf und Erwerb unterliegt in Deutschland der Apothekenpflicht, Konsum und Besitz sind legal, mehr ...

 

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