Nicht jede Tablette oder Kapsel soll geschluckt werden

Nicht jede Tablette oder Kapsel soll einfach geschluckt werden. Oft ist die Anwendung fester Arzneiformen komplizierter und bedarf einer Erläuterung durch den Apotheker, etwa wenn Tabletten im Mund zerfallen oder Kapseln zerbissen werden sollen. Rund 3,4 Millionen GKV-Versicherte brauchen rezeptpflichtige Arzneimittel in solchen Darreichungsformen, ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) für das Jahr 2009.

Zerbeißkapseln werden vor allem bei Anzeichen einer akuten Gefäßverengung der Herzkranzgefäße (Angina-pectoris-Anfall) angewendet. Sie sind ein Notfallmedikament, das Patienten immer bei sich führen sollten. "Der Wirkstoff verträgt keine Temperaturen über 25 Grad. Deshalb rate ich meinen Patienten, Zerbeißkapseln nicht direkt am Körper, sondern in einer Außentasche transportieren. Hier werden sie im Notfall auch schneller gefunden", so Dr. Wolfgang Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Nach dem Zerbeißen gelangt der Kapselinhalt über die Mundschleimhaut schnell in die Blutbahn. Die Kapselhülle kann der Patient ausspucken oder verschlucken. Wenn ältere Patienten nicht gut kauen können, können sie die Kapsel auch mit einer Nadel anstechen und den Inhalt in den Mund tropfen.

Andere Tabletten sollen sich unter der Zunge (Sublingualtabletten) oder in der Wangentasche (Bukkaltabletten) langsam auflösen. Auch sie werden u.a. gegen Herzerkrankungen eingesetzt. Diese Tabletten sollten nicht vor dem Schlafengehen angewendet werden, da dann die Gefahr eines versehentlichen Einatmens der Tablette besteht.

Nach dem Einlegen können Patienten vorsichtig essen oder trinken. Kircher: "Bitte nicht rauchen, denn Nikotin verengt die Blutgefäße in der Mundhöhle und verzögert so die Aufnahme des Wirkstoffs." Schmelztabletten sind dünne Plättchen, die auf die Zunge gelegt werden. Durch den Kontakt mit Speichel zerfallen sie innerhalb weniger Sekunden. Sie werden zum Beispiel bei einigen Präparaten gegen Migräne oder bei Beruhigungsmitteln verwendet. Da sie sehr empfindlich auf Feuchtigkeit reagieren, dürfen sie erst unmittelbar vor der Anwendung aus der Verpackung entnommen werden.

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Artikel vom 24. November 2010

 

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