Ärztliche Vergabe von Heroin an strenge Voraussetzungen knüpfen

Die Bundesärztekammer befürwortet die kontrollierte Abgabe von pharmazeutisch hergestelltem Heroin (Diacetylmorphin) an einen klar definierten Kreis schwerstkranker Opiatabhängiger. Studienergebnisse haben gezeigt, ?dass Diacetylmorphin unter strengen Vergabebedingungen für einen begrenzten Kreis schwerstkranker Opiatabhängiger eine zusätzliche Therapieoption darstellen kann?, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum ?Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und anderer Vorschriften? (BT-Drs. 16/4696). Der Gesetzentwurf ist Gegenstand einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 19.09.2007.

Die Zulassung der Fertigarznei für die Regelversorgung sei an vergleichbar strenge Indikationskriterien zu knüpfen, wie sie für die Zulassungsstudie galten. So dürfe die Vergabe nur durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die im Besitz der Qualifikation ?Suchtmedizinische Grundversorgung? der Landesärztekammern seien. ?Die Vergabe des Diacetylmorphins sollte eine zeitlich und individuell angemessene Beobachtungsphase umfassen und ausschließlich in zugelassenen Behandlungszentren erfolgen?, fordert die Bundesärztekammer. Eine angemessene psychosoziale Betreuung der Patienten müsse regelhaft vorgehalten werden. Sie dürfe sich nicht nur auf die ersten sechs Monate der Behandlung beschränken, sondern müsse ein dauerhaftes Element der Behandlung mit Diacetylmorphin darstellen.

Weiterhin fordert die Bundesärztekammer, die vorgesehenen Überprüfungen der Behandlungsnotwendigkeit daraufhin zu ergänzen, ob bei einem positivem Verlauf der Substitution mit Diacetylmorphin die Überführung in eine reine Methadonsubstitution oder in eine abstinenzorientierte Drogentherapie geeignet erscheine. Die Abstinenz von Opiaten sei auch in der Substitutionsbehandlung mit Diacetylmorphin oberstes Behandlungsziel.

?Es sind zudem klare und praxisnahe Kriterien für einen Behandlungsabbruch in Richtlinien der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger festzulegen?, fordert die Spitzenorganisation der Ärzteschaft. Darüber hinaus hält es die Bundesärztekammer für erforderlich, die gesundheitlichen Auswirkungen einer Behandlung mit Diacetylmorphin in der Zielgruppe auch unter den Bedingungen einer Regelversorgung wissenschaftlich zu begleiten.

Bundesärztekammer
Artikel vom 18. September 2007

 

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