Ab dem 1. August 2007 gilt: 0,0 Promille für Fahranfänger

Ab dem 1. August ist es soweit: Das Gesetz zum Alkoholverbot für Fahranfänger tritt deutschlandweit in Kraft. Darauf einigten sich die Vertreter von Bundesrat und Bundestag nachdem der Gesetzesentwurf am 16. Februar 2007 vorgelegt worden war.

Die 0,0 Promille Grenze wird sogar nicht nur an die zweijährige Probezeit, sondern auch an die Vollendung des 21. Lebensjahres gekoppelt. So gilt beispielsweise für minderjährige Fahranfänger, die bereits mit 17 den Führerschein machen, die Grenze vier Jahre lang.

Laut Statistik ist "Alkohol am Steuer" insbesondere bei Fahranfängern eine der Hauptunfallursachen. Denn hier erhöht der Alkoholkonsum das ohnehin schon bestehende Risiko bedingt durch zu geringe Routine und Fahrzeugbeherrschung. Durch das am Mittwoch in Kraft tretende Gesetz wird somit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Alkohol am Steuer rein gar nichts zu suchen hat.

Warsteiner Brauerei
Artikel vom 30. Juli 2007

 

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