Kommentar: Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger

Gesetzgebung ist manchmal Glückssache. Vor allem dann, wenn sich der Gesetzgeber selbst in unlösbare Zielkonflikte bringt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er meint, seine Bürger vor allen möglichen Lastern schützen zu müssen - dennoch aber daran mitverdienen möchte. Alkohol und Tabak sind solche Beispiele, gegen die teure Kampagnen inszeniert werden, auf deren Steuersegen aber kein Finanzminister verzichten möchte.

Beim Glücksspiel ist das ähnlich. Angeblich um die Bürger vor den Suchtgefahren des Zockens zu bewahren, hat sich der Staat das Glücksspielmonopol gesichert. Und damit er nicht wie ein gieriger Croupier erscheint, dem das Schicksal seiner Opfer egal ist, wurde im Gesetz verankert, dass Spielsüchtige oder Menschen mit geringem Einkommen nicht an Glücksspielen teilnehmen sollen. Das ging so lange gut, bis nun ein Wettanbieter aus Malta gegen West-Lotto geklagt hat, weil dort Hartz-IV-Empfänger spielten. Und nun zeigt sich, dass das hehre Gesetz mangels Kontrollmöglichkeiten in der Praxis gar nicht umzusetzen ist. Pech gehabt.

Ein Kommentar des Hamburger Abendblatts.

Hamburger Abendblatt
Artikel vom 10. März 2011

 

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