Rauchen am Arbeitsplatz: Passivrauch schädigt Herz-Kreislauf-System

Überlastung, unregelmäßige Arbeitszeiten und hoher Termindruck: Gerade in beruflichen Stresssituationen greifen Raucher gerne zum Glimmstängel - nicht selten zum Unmut ihrer nichtrauchenden Kollegen. Konflikte sind vorprogrammiert. Überdies birgt der "blaue Dunst" am Arbeitsplatz Nachteile für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.

"Raucher fallen an ihrem Arbeitsplatz durchschnittlich 30 bis 40 Prozent häufiger durch Krankheit aus", berichtet Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. "Außerdem sind sie oft weniger produktiv als ihre nichtrauchenden Kollegen." Der Grund: Wer sich täglich die eine oder andere Zigarette gönnt, kommt am Ende des Arbeitstags schnell auf 30 bis 60 Minuten zusätzliche Pause. Gute Gründe für Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter bei der Raucherentwöhnung durch gezielte Seminare zu unterstützen.

Viele unterschätzen die gesundheitlichen Gefahren, die das Passivrauchen am gemeinsamen Arbeitsplatz mit sich bringt. "Passivrauch enthält giftige Substanzen wie Blausäure, Ammoniak und Kohlenmonoxid sowie viele krebserregende Stoffe", warnt Dr. Ulrike Roth. "Wer ihnen regelmäßig ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Schlaganfallrisiko oder läuft Gefahr, an Herz-Kreislauf-Störungen oder gar Lungenkrebs zu erkranken." Allein in Deutschland sterben laut Informationen des Deutschen Krebsforschungszentrums jährlich mehr als 3.300 Nichtraucher an den Folgen des ungewollten Tabakkonsums.

Um solchen Gesundheitsrisiken vorzubeugen, besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Darüber hinaus sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass Arbeitgeber ihre nicht rauchenden Beschäftigten soweit wie möglich vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch schützen müssen. "Größere Unternehmen können ihren Mitarbeitern beispielsweise Raucherräume zur Verfügung stellen", sagt Dr. Roth.

Kleinere Betriebe gestatten das Rauchen meist auf Balkonen oder vor der Tür. Schwieriger wird der Nichtraucherschutz für Mitarbeiter in Betrieben mit Publikumsverkehr. Denn in vielen Restaurants und Gaststätten besteht beispielsweise nur ein partielles Rauchverbot. Dort können die Arbeitgeber Nichtraucher durch spezielle Lüftungsanlagen, Zusatzpausen oder rauchfreie Sozialräume schützen.

TÜV Rheinland AG
Artikel vom 26. November 2010

 

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