Bildgestützte Warnhinweise auf Tabakprodukten bald auch in Deutschland

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. 2009 steht er unter dem internationalen Motto: Die Wahrheit zeigen ? Bildwarnhinweise retten Leben. Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: ?Textliche Warnhinweise wirken, bildliche Warnhinweise wirken noch besser. Denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte ? so das deutsche Motto des Weltnichtrauchertags. Die vorliegenden Studien und der heute vom Deutschen Krebsforschungszentrum vorgestellte Report belegen eindeutig die positive Wirkung von bildgestützten Warnhinweisen auf Tabakprodukten. Deshalb freue ich mich, dass es die Zustimmung zur Einführung bildgestützter Warnhinweise auch in Deutschland aus dem federführenden Verbraucherschutzministerium gibt.?

Bildliche Warnhinweise sind ein bedeutender Baustein in der Tabakprävention. Sie werden deutlich stärker als Texte wahrgenommen und auch besser verstanden. Sie vermitteln wirksamer Informationen der gesundheitlichen Folgen des Rauchens und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, junge Menschen vom regelmäßigen Rauchen abzuhalten und motivieren zum Rauchstopp. "Bildgestützte Warnhinweise informieren mit jedem Griff zur Zigarette unmissverständlich über die bestehenden Gefahren, machen so das Rauchen unattraktiv und zeigen auf der Verpackung die wahre Werbebotschaft: Rauchen ist tödlich?, so Sabine Bätzing.

Hintergrund:

Textliche Warnhinweise auf Zigarettenschachteln wurden in Deutschland bereits am 1. Oktober 2003 mit der Tabakprodukt-Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Kommission eingeführt. Seit 2003 besteht eine Empfehlung der Europäischen Kommission, die textlichen Warnhinweise um Bilder zu ergänzen. Dafür hat die Kommission einen Katalog von Bildern zu den 14 unterschiedlichen Warnhinweisen ausgesucht, auf ihre Wirkung evaluiert und diese 2004 vorgelegt. Fünf Jahre nach der Einführung werden diese von der Kommission jetzt evaluiert und aktualisiert. Die neuen Bilder und Texte  werden Anfang 2010 vorliegen.

2008 haben die Vertragstaaten der internationalen Tabakrahmenkonvention eine gemeinsame Leitlinie zur Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeugnissen nach Artikel 11 verabschiedet, die ebenfalls die Einführung bildgestützter Warnhinweise auf Tabakprodukten empfiehlt.

Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Artikel vom 31. Mai 2009

 

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