Im Sommer generelles Rauchverbot im Wald

In Bayern gilt ab 1. August das strengste Rauchverbot Deutschlands. In Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden, Speisegaststätten und auch Bierzelten darf nicht mehr geraucht werden.

Doch was viele Raucher nicht wissen: Zwischen März und Oktober dürfen sie sich auch im Wald keine Zigarette anzünden. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt sogar das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Wer trotzdem raucht und erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Rund tausend Mal im Jahr brennt es in den deutschen Wäldern, meist werden die Brände von Menschen verursacht - beispielsweise durch einen glimmenden Zigarettenstummel. Deshalb sind teilweise hohe Bußgelder vorgesehen. So können bereits für das bloße Anzünden einer Zigarette, je nach Region, 80 bis 100 Euro fällig werden, in anderen sogar deutlich mehr. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz beispielsweise Strafen von bis zu 50.000 Euro vor.

Die Höhe des Bußgeldes hängt hier von einem Wetterindex ab, der Faktoren wie die Luftfeuchtigkeit und die Temperaturen bewertet und daraus die Waldbrandgefahr ableitet. Konkret bedeutet das: Wer nach einer langen Trockenperiode wie im Moment im Wald raucht, bezahlt mehr als derjenige, der sich die Zigarette im Regen anzündet. Denn bei trockenem Wetter reicht ein einzelner Funke aus, um einen schweren Waldbrand zu verursachen.

R+V-Infocente, R+V-Infocenter
Artikel vom 5. Juli 2010

 

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