Indoor-Growing

Unter Indoor-Growing (engl. Anbau im Haus bzw. Anbau in geschlossenen Räumen) versteht man den Anbau von THC-haltigen Hanf (Cannabis sativa, Cannabis indica und Sativa-indica-Hybride) in Innenräumen, unter Kunstlicht. Es ist das Gegenstück zum Outdoor-Growing (Freilandanbau).

Nach der Größenordnung und Intention lassen sich zwei Formen des Indoor-Anbaus unterscheiden: Zum einen das sogenannte „Homegrowing“ (Heimanbau), in sogenannten Growschränken für vornehmlich eigenbedarfsorientierten Anbau mit nur wenigen Pflanzen; zum anderen große, kommerziell betriebene Plantagen, mit hunderten Pflanzen, die für den Schwarzmarkt produziert werden.

Das kommerzielle Indoorgrowing konkurriert mit Importen von Marihuana und Haschisch aus Marokko, Indien, Nepal, Libanon, Afghanistan und anderen traditionellen Hanfanbauländern. In Großbritannien überwiegt der Indooranbau bereits den Import.

Ursprünge

Der Indooranbau reicht bis in die 1970er Jahre zurück und gründet sich auf folgende Sachverhalte:

  • die staatliche Repression, die den ökonomisch ungünstigeren, aber besser zu verbergenden Indooranbau gegenüber dem Anbau im Freien forciert. Die Notwendigkeit, diesen Nachteil durch erhöhte Produktivität auszugleichen, hat hochpotente Cannabisprodukte hervorgebracht.
  • die technische Entwicklung brachte effektivere Beleuchtungs- und Klimatechnik hervor
  • die Verfügbarkeit von hochwertigem Saatgut
  • die Erfindung der Sinsemilla-Technik
  • die rege Nachfrage

Technische Voraussetzungen

Die Beleuchtung erfolgt meist mittels Leuchtstoffröhren (für die Wachstumsphase), Kompaktleuchtstofflampen (für Wachstums- und Blütephase), Hochdruck-Natriumdampflampen (für Wachstums- und Blütephase) und LED-Leuchten (Wachstums- und Blütephase). Die Belüftung und Geruchsbekämpfung wird mit sogenannten Rohr- oder Schneckenhauslüftern und passenden Aktivkohlefiltern bewerkstelligt. Der Anbau erfolgt in kleinen Anlagen meist auf Erde, in großen Anlagen als Hydrokultur auf Steinwolle oder Kokosmatten. Große kommerzielle Anlagen werden meist voll automatisiert betrieben.

Der für den Indooranbau benötigte gärtnerische und technische Bedarf ist in sogenannten Growshops erhältlich.

Kulturverfahren

Zur Anzucht werden entweder Samen verwendet, die, wenn es sich nicht um sogenanntes "feminisiertes Saatgut" handelt, naturgemäß weibliche und männliche Pflanzen hervorbringen, oder Stecklinge (Klone), die von einer weiblichen Mutterpflanze gewonnen werden und damit ebenfalls weiblich sind. Letzteres wird bei größeren Plantagen bevorzugt, da hierbei das Entfernen der männlichen Pflanzen entfällt (Sinsemilla-Technik) und die Pflanzen als Klone gleiche Eigenschaften bezüglich Größe, Nährstoffbedarf und Erntezeitpunkt aufweisen. Es gibt außerdem verschiedene Kultivierungstechniken wie z.B. die "Growbox", den "Sea of Green" bzw. den Scrog.

Die Samen werden in handelsüblichen Blumentöpfen eingepflanzt. Hanf wird in der Wachstumsphase 18 Stunden pro Tag beleuchtet. Bei den meisten Sorten wird die Blüte eingeleitet, indem die Beleuchtungsdauer auf 12 Stunden pro Tag verkürzt wird. Sogenannte Auto- oder Automaticstrains blühen durch die Einkreuzung von Cannabis ruderalis unabhängig von der Beleuchtungszeit nach 3 bis 6 Wochen Wachstumsphase. Generell ist für die Blüte eine andere Lichtfarbe mit höheren Rotanteilen förderlich. Die Ernte erfolgt, je nach Sorte, nach etwa 7 bis 13 Wochen Blütephase, wenn die Trichome (Harzkristalldrüsen) milchig trüb bis braun werden. In dieser Phase enthalten die Pflanzen die optimale Kombination aus hohem THC-Gehalt und dem für das Wirkungsprofil bedeutsamen optimalen THC-CBN-Verhältnis. CBN, das kontinuierlich durch Oxidation aus THC entsteht, macht müde und ist meist unerwünscht. Die Pflanzen werden dann von den größeren Blättern befreit, getrocknet und fermentiert (sog. "Curing") und entweder als Marihuana belassen, zu Haschisch oder seltener zu Haschöl weiterverarbeitet.

Rechtliches

Der Anbau von THC-reichem Hanf ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden und dürfen nach einem neueren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom BfArM nicht mehr kategorisch abgelehnt werden. In der Schweiz werden kleinere Mengen an Pflanzen, je nach Kanton, geduldet und, obwohl die Anpflanzung von Hanf auch in der Schweiz illegal ist, meist nicht strafverfolgt, sofern sie nicht dem Drogengewinn dienen, also angegeben wird, sie aus botanischem Interesse etc. anzupflanzen. In Österreich ist die Anpflanzung von Pflanzen unter 0,3 % THC-Gehalt (also quasi alle Hanfpflanzen, sofern sie nicht blühen) legal und verlieren diesen legalen Status erst, wenn sie über 0,3 % THC enthalten (also den THC-Gehalt von Nutzhanf überschreiten). So können sie zum Beispiel zur Aromatherapie legal eingesetzt werden.


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