Glücksspiel

Glücksspiele, veraltet auch als Hazardspiele (von französisch hazard = Zufall) bezeichnet, sind Spiele um einen Vermögenswert, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängt und nicht vom Geschick oder den Entscheidungen der Spieler.

Einarmige Banditen
Einarmige Banditen

Die unterschiedlichen Glücksspiele unterscheiden sich u. a. durch die Wahrscheinlichkeit des Gewinnens sowie im Verhältnis der Gewinnausschüttung zu den gezahlten Einsätzen. Im Allgemeinen sind die Spielregeln und Gewinnausschüttungen so ausgelegt, dass ein Glücksspieler auf lange Sicht, also bei häufigem Spiel, Geld verliert.

Geschichtliches und Rechtliches

Schon nach römischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt werden; auch konnte das Verlorene vor Gericht nicht zurückgefordert werden. Auch das Haus, in welchem Glücksspieler angetroffen wurden, wurde konfisziert.

Nach altem deutschen Recht galten Glücksspielgeschäfte als unerlaubte Geschäfte und es konnte nicht nur der Verlust wieder zurückgefordert, sondern auch von dem Gewinner eingeklagt werden. Im 16. und 17. Jahrhundert setzte sich die Auffassung durch, dass das hohe und übermäßige Spiel (gemeint sind hohe Einsätze und geborgte Spieleinsätze) bei Strafe verboten sei. Man unterschied erstmals zwischen verbotenen und erlaubten Spielen, die sich weniger auf die Art als auf die Höhe derselben bezog. In den verschiedenen europäischen Staaten entwickelte sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine unterschiedliche Einstellung zum Glücksspiel. Während in einigen Staaten diese Art von Spielen erlaubt war und auch zum Vorteil des Staates vergeben wurden weil man öffentlich betriebenes Glücksspiel für weniger verderblich hielt als das geheim betriebene, waren in anderen Staaten alle Hazardspiele verboten. In Frankreich, wo es früher in fast allen größern Städten privilegierte Spielhäuser gab, wurden diese am 1. Januar 1839 geschlossen.

In Deutschland war Preußen bereits vor der Märzrevolution (1848) mit der Aufhebung der Spielbanken vorangegangen. In den 1866 annektierten Ländern wurde den dort auf Grund von Verträgen mit den von früheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Schluss des Jahres 1872 gestattet. Sie hatten dabei allerdings einen bedeutenden Teil des Reingewinns zur Bildung eines Kur- und Verschönerungsfonds für die beteiligten Städte anzusammeln. Ab 1872 gab es deswegen keine staatlichen Glücksspiele mehr in den Bädern Baden-Baden, Bad Homburg, Wiesbaden, Bad Ems, Bad Nauheim und Bad Pyrmont.

Auch wurde das Spielen in auswärtigen Lotterien verboten, so z. B. in Preußen durch die Verordnung vom 5. Juli 1847. Für die Durchführung öffentlicher Lotterien und Tombolas musste zuvor eine Erlaubnis eingeholt werden. Erwähnenswert ist auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 29. April 1882, wonach das sogenannte Buchmachen bei Pferdewettrennen und das Wetten am Totalisator als Glücksspiel zu betrachten sei. Baha'u'llah, der Stifter der Baha'i-Religion, verbot 1873 seinen Anhängern im Kitab-i-Aqdas das Glücksspiel.

Öffentliche Glücksspiele

In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden die meisten Glücksspiele in Spielkasinos oder Spielbanken angeboten. Glücksspiele zu spielen soll dem Zeitvertreib und Vergnügen dienen und nicht dem Gelderwerb ? außer dem des Veranstalters und der Steuerbehörde, die in Deutschland 80% der Spielbankgewinne erhält.

Viele Spieler nehmen jedoch aus reiner Gewinnsucht an Glücksspielen teil. Gelangt ein Spielkasino oder eine Spielbank zur Ansicht, dass Gelderwerb das Ziel des Glücksspiels ist, wird der Glücksspieler in diesem oder auch mehreren Kasinos nicht mehr zum Spiel zugelassen. Dies ist auch auf eigenen Wunsch möglich (etwa im Fall von Spielsucht).

Arten von Glücksspielen (Auswahl)

Glücksspiele sind beispielsweise

  • Roulette (auch American Roulette)
  • Einarmiger Bandit
  • Glücksrad
  • Bingo
  • Lotto ? Lottosystem
  • Spielkarten-Glücksspiele, z. B. Black Jack, Baccara, Faro, Trente et quarante, Red dog
  • Würfel-Glücksspiele, z. B. Hazard, Craps, Sic Bo
  • Keno
  • Münze werfen, z. B. Kopf oder Zahl, Two Up
  • Bukidomino (Buki)
  • Geldspielautomaten

Im juristischen Sinne erfordert die Definition »Glücksspiel« auch einen Einsatz. Ist kein Einsatz notwendig, ist es ein Gewinnspiel (Preisausschreiben).

Auch Pokern wird oft als Glücksspiel angesehen. Es besitzt zwar eine Glücksspielkomponente, die kann allerdings durch die richtige Strategie wettgemacht werden, wodurch dann auf längere Zeit gesehen die besseren Spieler das Geld gewinnen. Nicht zu Unrecht wird Pokern von Fachleuten auch als eine Mischung aus Schach und Roulette angesehen.

Sucht

Viele Menschen sind spielsüchtig, da sie entweder Verlust wieder einspielen wollen oder nach einem Gewinn geradezu gierig werden. Sie verspielen einen großen Teil ihres Einkommens oder verschulden sich sogar, um ihre Sucht zu finanzieren. Weil dadurch viele Familien in Existenznöte geraten sind, gibt es inzwischen auch zahlreiche Selbsthilfegruppen für Spielsüchtige.

Illegales Glücksspiel

Unter anderem wegen der Suchtgefahr gilt Glücksspiel in vielen Gesellschaften als unmoralisch. Ungeregeltes Glücksspiel ist in den meisten Staaten illegal und wird oft von der organisierten Kriminalität betrieben; legales Glücksspiel unterliegt meist diversen Einschränkungen.

Siehe auch


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