Regierung erwägt Streichen von Alkohol und Tabak aus Hartz-IV-Regelsätzen

In der Bundesregierung wird erwogen, Ausgaben für Alkohol und Tabak künftig grundsätzlich nicht mehr für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze heranzuziehen. Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf Koalitionskreise.

Die Überlegungen liefen derzeit auf "unterer Ebene". Eine endgültige Meinungsbildung werde in zwei bis drei Wochen erwartet, wenn die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliege.

Zuvor hatte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger im Interview mit der Zeitung die Frage aufgeworfen, "ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist".

Rheinische Post
Artikel vom 2. September 2010

 

Navigation

Pfad: Startseite  >  Allgemeine Infos  >  Gesetz und Politik
Suchformular

Themen

Unterstütze uns

Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden. Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...