Freibier

Freibier bezeichnet den kostenlosen Ausschank von Fassbier oder die kostenfreie Abgabe von Flaschen- oder Dosenbier.

Ursprünglich erhielten die Arbeiter der Brauereien täglich und später wöchentlich zusätzlich zu ihrem Lohn oder Gehalt eine bestimmte Ration des Produktes, bei deren Erzeugung sie beteiligt waren. Die Menge variierte je nach Beschäftigungsgrad. Diese als Freibier bezeichnete zusätzliche Leistung des Unternehmens übertrug sich auch auf die Gabe von Freigetränken durch andere Personen und Firmen. Besonders an Hochzeiten von Adligen oder später von begüterten Bürgern einer Hansestadt war es üblich, Freibier und freie Kost auch an das gemeine Volk auszugeben. Die Abgabe von Freibier an Brauereibeschäftigte ist noch heute, zumindest in Deutschland, gang und gäbe. Im allgemeinen wird diese Vergütung "Haustrunk" genannt und liegt zwischen 40-100 Liter pro Monat.

Freibier als Werbemaßnahme

Anlässe für den öffentlichen Ausschank von Freibier sind z.B. Feiern bzw. Festlichkeiten zu Jubiläen. Häufig wird mit der Werbeankündigung des Freibierausschanks versucht, den Publikumszustrom zu Veranstaltungen zu steigern. Daneben wird Freibier auch von den Brauereien oder Biervertriebsorganisationen zur Werbung für das entsprechende Produkt eingesetzt, den Rahmen dafür bilden oftmals publikumswirksame und zielgruppenorientierte Veranstaltungen (Dorf- und Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Messen).

Traditionell wird Freibier als gezapftes Bier ausgeschenkt. Dies ist kostengünstig und zudem kann die Füllmenge der Gläser und Zapfgeschwindigkeit flexibel an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Bei Veranstaltungen, bei denen der Getränkeausschank hauptsächlich kommerziell motiviert ist, wird die Abgabe von Freibier meist zeitlich (z.B. von 23°° Uhr bis Mitternacht) oder mengenmäßig (z.B. fünf Fässer) beschränkt.

Eines der wahrscheinlich größten Freibierfeste findet jedes Jahr an der Technischen Universität Weihenstephan in Freising statt. Dort werden jedes Jahr über 100hl Freibier von über 200 Brauereien ausgeschenkt. Allerdings ist die Teilnahme an diesem Fest Mitarbeitern und Studenten der Universität vorbehalten.

Freie Schokolade

Während der Genuss von Bier bei der Arbeit aus Arbeitsschutzgründen untersagt werden muss, ist es in vielen Fabriken, die Nahrungsmittel herstellen, den Angestellten ausdrücklich erlaubt, während der Arbeit beliebig viel von den Produkten zu konsumieren, die sie herstellen. Insbesondere Süßwarenfabriken erlauben den Angestellten innerhalb des Fabrikgeländes unbegrenzten Genuss, der aber kaum in Anspruch genommen wird. Die Arbeiterinnen, die an der bis in die frühen Achziger verbreiteten Fließband-Bestückung von Pralinenkästen beschäftigt waren, hatten oft auch im Privatleben jegliches Interesse an Schokolade verloren. Es ist sinnvoller, den Genuss der Waren ausdrücklich zu erlauben, als ein schwer zu kontrollierendes Verbot aufzustellen, denn die Angestellten essen meist nur in den ersten Tagen davon, verlieren aber schnell das Interesse an den Produkten und sehen sie als normale Werkstücke und Arbeitsmaterialien an.


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