Europäischen Gerichtshof: Klarheit zum Verbot grenzüberschreitender Tabakwerbung

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache C-380/03 zur Teilnichtigkeit der Tabakwerberichtlinie verkündet. Darin wird die Klage von Deutschland zur Teilnichtigkeit der Tabakwerberichtlinie 2003/33/EG abgewiesen. Damit steht der vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 beschlossenen Umsetzung der Tabakwerberichtlinie in nationales Recht nichts mehr im Wege.

Zur Entscheidung des EuGH sagt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: "Das Urteil schafft endlich die gewünschte Rechtsklarheit zum Verbot der grenzüberschreitenden Werbung für Tabakerzeugnisse in der Europäischen Union. Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland. Werbung für das Rauchen gefährdet in erster Linie Kinder und Jugendliche. Es verführt diese zu einem frühen Rauchbeginn. Deshalb begrüße ich die nun in Kraft tretenden grenzüberschreitenden Verbote für Werbung von Tabakerzeugnissen in der Presse und im Internet sowie das Sponsoring der Tabakindustrie von Veranstaltungen, die bereits in fast allen Mitgliedstaaten der EU gelten."

Die Klage von Deutschland bezog sich nicht auf Vorbehalte gegen weitere Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse, sondern allein auf Zweifel an der Zuständigkeit der Europäischen Union für diesen Bereich und der Wahl der Rechtsgrundlage der Richtlinie für den freien Warenverkehr in der EU.

Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing weiter: "Im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes sind Werbebeschränkungen für Tabakwaren dort erforderlich, wo sie zu gesundheitlichen Gefahren durch das Rauchen und einen ungesunden Lebensstil bei jungen Menschen führen. Ich halte deshalb in Deutschland auch ein Verbot der Plakataußenwerbung für Tabakerzeugnisse für dringend geboten."

Bundesministerium für Gesundheit
Artikel vom 12. Dezember 2006

 

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