18. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

Der 18. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (Eighteenth Amendment to the United States Constitution) diente der Einführung der Prohibition. Er wurde am 16. Januar 1919 ratifiziert und trat am 16. Januar 1920 in Kraft. 1933 wurde er durch den 21. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika außer Kraft gesetzt.

Abschnitt 1:

Englisch

After one year from the ratification of this article the manufacture, sale, or transportation of intoxicating liquors within, the importation thereof into, or the exportation thereof from the United States and all territory subject to the jurisdiction thereof for beverage purposes is hereby prohibited.

Deutsch

Binnen eines Jahres nach Ratifizierung dieses Zusatzes sind die Herstellung, der Verkauf und der Transport von berauschenden Flüssigkeiten innerhalb, sowie die Einfuhr derselben in und die Ausfuhr derselben aus den Vereinigten Staaten von Amerika und allen Gebieten, in denen deren Rechtsprechung gilt, verboten, so sie zum Verzehr bestimmt sind.

Abschnitt 2:

Englisch

The Congress and the several States shall have concurrent power to enforce this article by appropriate legislation.

Deutsch

Der Kongress und die einzelnen Bundesstaaten erhalten übereinstimmende Befugnisse um diesen Beschluss mittels angemessener Gesetzgebung durchzusetzen.

Abschnitt 3:

Englisch

This article shall be inoperative unless it shall have been ratified as an amendment to the Constitution by the legislatures of the several States, as provided in the Constitution, within seven years from the date of the submission hereof to the States by the Congress.

Deutsch

Dieser Verfassungszusatz ist unwirksam, wenn er nicht innerhalb von sieben Jahren von den Bundesstaaten in einem verfassungsgemäßen Verfahren als Ergänzung zur Verfassung anerkannt wird. Die Frist von sieben Jahren beginnt mit dem Datum der Bekanntgabe des Textes an die Bundesstaaten durch den Kongress.

Amerkungen zum Text

  • Berauschende Flüssigkeiten im Sinne des 18. Verfassungszusatzes wurden 1919 im National Prohibition Act definiert. Es handelt sich dabei um Getränke mit mehr als 0,5% Alkoholgehalt.
  • Der gesamte zweite Abschnitt drückt aus, dass es sich um eine landesweit gültige Rechtsvorschrift handelt, zu deren Durchsetzung der Kongress berechtigt und verpflichtet ist. In anderen Verfassungsergänzungen entfällt der Zusatz und die einzelnen Bundesstaaten.

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