Rauschtat

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Definition Rauschtat: Als Rauschtat wird im deutschen und österreichischen Strafrecht eine Straftat bezeichnet, die ein Täter begangen hat, der wegen eines Rausches schuldunfähig ist.

Berauschte Filmriss Gunsten Rausch Rausches Rauschzustand StGB Strafgesetzbuch Strafrecht Straftat Umgangssprachlich Vollrausch
  1. Vollrausch
    Im deutschen Strafrecht versteht man unter Vollrausch eine Straftat nach § 323a Strafgesetzbuch (StGB). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich ...

 

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