Spielautomat

Ein Spielautomat ist ein mechanisches oder elektronisches Gerät, das einen bestimmten Spielverlauf simuliert und entweder völlig mittels des Zufallsprinzips oder aber mit teilweiser oder völliger Steuerung durch einen oder mehrere Mitspieler betätigt wird.

Neben dem Unterhaltungswert verbindet sich oft ein kommerzielles Interesse. Sicherer Gewinner ist neben dem Betreiber des Spielautomaten jedenfalls der Staat, der - sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt - einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs- und Umsatzsteuer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für das Glücksspiel erhält.

Spielautomaten unterteilen sich in

  • Geldgewinnspielgeräte (GGSG) und
  • Unterhaltungsautomaten ohne Geldgewinnmöglichkeit wie
    • Flipperautomaten,
    • Arcade-Automaten
  • Eine Kombination von Verkaufsautomat und Glücksspiel sind Spielzeugautomaten.

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung der Spielsucht unterliegen Geldspielautomaten in Gaststätten oder Spielhallen genauen gesetzlichen Vorschriften. Daher sind in Deutschland nur bestimmte Typen von Spielautomaten zugelassen. Die Einzelheiten des Betriebs von Spielautomaten sind in Deutschland in der seit dem 1. Januar 2006 gültigen Spielverordnung genau festgelegt.

So muss beispielsweise ein einzelnes Spiel an einem Geldspielgerät mindestens fünf Sekunden dauern; nach der bisher geltenden Regelung waren dies 12 Sekunden. Dabei darf der Spieleinsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen. Die Auszahlungsquote beträgt bei Geräten neuerer Bauart ungefähr 80% (bisher: 60 %) der um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderten Einsätze. Der Einsatz ist seit dem 1. Januar 2006 auf 20 Euro-Cent begrenzt, der Höchstgewinn beträgt zwei Euro für das Einzelspiel. Durch sogenannte Serien oder Bonusspiele sind aber faktisch deutlich höhere Gewinne möglich.

Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit waren dagegen die sogenannten Tokengeräte, bei denen der Punktgewinn in Token (Gewinnmarken) oder in bar ausbezahlt wurde. Nach der neuen Spieleverordnung ist eine Auszahlung jedoch nicht mehr zulässig, daher sind auch die Tage dieser Automatenkategorie gezählt.



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