Kommentar: Gute Rauchzeichen

Der Qualm hat sich verzogen. Im doppeltem Wortsinn. Die Belastung durch Tabakrauch in Gaststätten ist um 80 Prozent zurückgegangen. Und der Pulverdampf im Ringen um die Existenz angeblich massenhaft vom Aus bedrohter Kneipen hat sich ebenfalls aufgelöst. Der Gesetzgeber musste - wie so oft - von den höchsten Richtern korrigiert werden.

Gestern stoppte das saarländische Verfassungsgericht ein strenges Nichtraucherschutzgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 zwar ein totales Rauchverbot in der Gastronomie für grundsätzlich möglich erklärt, aber in seinem Urteil die Ungleichbehandlung von großen Gaststätten - die ein Raucherzimmer einrichten können - und den Einraum-Kneipen an der Ecke beanstandet. Wem das Bier ohne Qualm nicht schmeckt, der findet deshalb dank der Karlsruher Richter eine Theke, an der er rauchen darf.

Erfreulicherweise wächst bei vielen Glimmstängel-Süchtigen die Einsicht, dass ein rauchfreies Lokal ein angenehmeres Lokal ist. Jeder zweite Raucher will keinen Qualm in Gaststätten. Auch wenn die Vorschriften Ausnahmen zulassen, sollten die Wirte mehr auf diese Gäste hören. Der Gesundheit dient es auf alle Fälle.

Klaus Peter Kühn

Rheinische Post
Artikel vom 22. Juni 2010

 

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