Gesetz zum Nichtraucherschutz: Zeit für Wirte

Im Prinzip gilt in NRW ab sofort wie in den anderen Bundesländern auch: Wo öffentlicher Raum ist, darf nicht geraucht werden. Dass mit dem Jahreswechsel das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist, dürfte indes kaum auffallen. Denn dort, wo das Verbot die Raucher am meisten trifft, in den Gaststätten, werden landesweit noch bis Juli Aschenbecher einladend stehen bleiben. Damit den Wirten Zeit bleibt, Hinterzimmer zu schaffen, wohin sie diese Aschenbecher umräumen dürfen.

Ab Februar wird bis auf Thüringen und NRW jedes Bundesland das Rauchen in Gaststätten verbieten. Warum NRW so zögerlich ist, hat wohl mit dem Harmoniestreben der Landesregierung zu tun: Man will nicht gängeln, aber auch nicht als Raucherparadies im rauchfreien Europa dastehen. Längst ist klar: An einem Rauchverbot kommen wir nicht vorbei. Doch während Bayern nach dem Motto "Augen zu und durch" rigoros das Rauchen verbietet - wohl in der Hoffnung, Proteste schnell im Keim zu ersticken -, wird uns in NRW auf der Suche nach Hinterzimmern und Ausnahmen das Thema noch lange begleiten.

Ein Kommentar von Birgitta Stauber-Klein.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Artikel vom 1. Januar 2008

 

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