Brasilianisches Gericht weist eine Hauptverbandsklage gegen Zigarettenhersteller ab

Nach einem 16-jährigen Rechtsstreit weist das Gericht in Sao Paulo eine Forderung der Smokers' Association (Verband der Raucher/innen)auf Schadenersatz ab und entspricht damit mit dem Obersten Gerichtshofs in Brasilien (Superior Justice Court, STJ).

Der Richter des 19. Zivilgerichts von Sao Paulo weist eine Forderung auf Schadenersatz, die als Verbandsklage der Association for the Defence of the Health of Smokers (ADESF) gegen die Zigarettenhersteller Souza Cruz (Bovespa: CRUZ3) und Philip Morris Brasilien eingereicht wurde, in einer gemäss der Kläger geschätzten Höhe von mehr als 30 Mrd. R$ (18,4 Mrd. USD), ab. Hierbei handelt es sich um das erste Gerichtsverfahren im Land, das den Schadenersatz für Schäden, die sich auf das Zigarettenrauchen zurückführen lassen, anstrebt. Auf der argumentativen Grundlage, dass die Werbung der Hersteller irreführend und missbräuchlich sei, strebte die ADESF in der 1995 eingereichten Klage im Namen aller "Verbraucher/innen die Rauchen" Schadenersatz an.

Es gelang dem Verband zu einem früheren Zeitpunkt im Gerichtsverfahren, eine günstige Entscheidung von einem Gericht der Vorinstanz zu erwirken. Dies wurde jedoch als Vorgriff auf die Entscheidung aufgefasst, da den Verteidigern nicht die Möglichkeit gegeben wurde, die Beweise vorzulegen, die sie angefordert hatten. 2008 erkannte das Berufungsgericht von Sao Paulo (TJSP) an, dass die Verteidigung eingeschränkt wurde, und machte die Entscheidung mit der Erklärung rückgängig, dass eine Verurteilung ohne Beweise das konstitutionelle Recht auf vollständigen Beweisantritt verletze.

Der Fall wurde an das 19. Zivilgericht von Sao Paulo zurückverwiesen, um in einem rechtstaatlichen Verfahren die Nachweise zu erbringen, einschliesslich der Sachverständigengutachten, die von dem Berufungsgericht angefordert wurden. Aufgrund des Verbandscharakters der Klage wurde sowohl eine Begutachtung ohne Präzedenz durch das medizinische Gericht durchgeführt (Analyse epidemiologischer Aspekte aller Erkrankungen die mit dem Rauchen von Zigaretten zusammenhängen), als auch die Werbung einer ausgiebigen Analyse durch Gerichtssachverständige unterzogen, die, gemäss des ausdrücklichen Gerichtsentscheids des Berufungsgerichts, die letzten 30 Werbejahre in Brasilien der beiden Beklagten umfasste.

Zusammenfassend folgerte das medizinische Expertenteam, dass das Rauchen von Zigaretten ein multifaktorielles Verhalten sei und dass "es nicht möglich ist, im Voraus festzustellen, ob ein Raucher eine Erkrankung entwickeln wird oder nicht. Es ist lediglich möglich, auf das Bestehen der Risikofaktoren hinzuweisen." Unter anderem bestätigte der Werbeexperte, dass "der Tabakkonsum in all seinen Formen bis in die Antike zurückreicht und damit älter als die Werbung selbst ist", und dass "Werbung nicht der einzige bestimmende Faktor bei der persönlichen Entscheidung zu rauchen, oder dies nicht zu tun, ist."

Der Richter folgte den Erklärungen der Parteien und wies unter ausdrücklicher Anführung der Fachgutachten die Klagen auf Schadenersatz auf der Grundlage der Beweise ab, dass "das Rauchen von Zigaretten lediglich ein Risikofaktor (eine Wahrscheinlichkeit) für unterschiedliche Erkrankungen darstelle und nicht notwendigerweise die Ursache sei" und begründete weiterhin, dass "das Fehlen von Warnhinweisen über die schädlichen Effekte des Zigarettenrauchens auf Verpackungen und in der Werbung, bei nicht bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich derartiger Warnhinweise, nicht in einer Haftung der Angeklagten resultiert."

Unter Anführung umfassender Jurisprudenz, einschliesslich der des Obersten Gerichtshofs (Superior Justice Court, STJ), betonte der Richter der Vorinstanz, dass "es ein seit Jahrzehnten wohlbekanntes Faktum ist, dass Zigaretten gesundheitsschädigend für Raucher sind", und dass, "obwohl das Rauchen von Zigaretten gesundheitliche Risiken in sich birgt, kein Verbot gegen deren Herstellung oder Verkauf besteht. Der Handel mit Zigaretten ist vielmehr eine legale Tätigkeit, die durch unsere Rechtsordnung genehmigt ist.". Die Entscheidung erkennt die Rechtsmässigkeit der Werbung durch die Hersteller ausdrücklich an, ebenso wie den Fakt, dass "Zigaretten Produkte mit bekanntem inhärentem Risiko sind und keine fehlerhaften Produkte."

Alle Verbands-, und Einzelmassnahmen dieser Art, die abschliessend durch brasilianische Gerichte beurteilt wurden, endeten ohne die bezweckte Haftungsregel für die Hersteller. Von brasilianischem rechtlichem Standpunkt aus entspricht das Ziel dieser Verbandsklage denen tausender Einzelmassnahmen , die bereits endgültig von mehr als 15 Landsgerichten und dem Obersten Gerichtshofs selbst abgelehnt wurden. Alle abschliessenden Gerichtsentscheide , die von den brasilianischen Gerichten entscheiden wurden, haben Schadenersatzklagen von Rauchern und ehemaligen Rauchern oder deren Familienangehörigen abgelehnt und zählen zusammen mehr 355 Fälle mit abschliessenden Entscheidungen von insgesamt 620 Fällen, die seit 1995 in Brasilien eingereicht wurden.

Souza Cruz
Artikel vom 28. Mai 2011

 

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