Schutz für Nichtraucher

Das Raucher-Urteil ist allein deswegen bemerkenswert, weil die Richter eine Frage beantwortet haben, die die Kläger ihnen gar nicht gestellt hatten: Ja, betonen die Karlsruher Juroren, ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Kneipen und Gaststätten wäre verfassungskonform. Die Richter haben unmissverständlich festgestellt, dass der Schutz der Nichtraucher ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ist. Gleichermaßen ist der Spruch keineswegs ein Plädoyer gegen das Rauchen an und für sich. Dies ist und bleibt eine Privatangelegenheit. Gut so.

Die Richter haben allein die Vorschriften für die Eckkneipen gekippt. Aus guten Gründen. Denn die in einigen Ländern geltende Vorschrift, ab einer Kneipengröße von 75 Quadratmetern Ausnahmen zuzulassen, ist reine Willkür - und erinnert an den Streit über die Pendlerpauschale, die derzeit erst ab dem 21. Kilometer greift. Beides ist Murks und zeigt, dass der Politik jeweils der Mut für eine klare Entscheidung gefehlt hat.

Gestern jubelten die Raucher. Morgen könnten es aber die Nichtraucher sein. Denn sie haben zu ihrer eigenen Überraschung einen starken Partner an ihrer Seite - das höchste Gericht.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Artikel vom 30. Juli 2008

 

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