Kommentar zum Nichtraucher-Schutzgesetz

Über den generellen Sinn oder Unsinn von Rauchverboten noch zu streiten, ist müßig: Das Nichtraucher-Schutzgesetz für NRW kommt zum 1. Januar. Die entscheidende Frage ist allerdings, ob die CDU-FDP-Mehrheit an ihrem Gesetzentwurf voller Schlupflöcher festhalten wird.

Vor allem Gesundheitsexperten laufen gegen die vielen Ausnahmen Sturm. Sie verwässern das Gesetz nicht nur, sie verwirren auch. Rauchen soll in der Eckkneipe grundsätzlich verboten sein. Zu Karneval ist es aber wieder erlaubt. Überhaupt soll bei allen Brauchtumsfesten eine Ausnahme von der Regel gelten. Da wird so manche längst vergessene Tradition wieder auferstehen. Oder man stelle bloß ein Festzelt auf, denn Zelte fallen nicht unter das Kneipen-Rauchverbot.

Spanien, Italien, Irland, Frankreich - die Liste der europäischen Länder, die das Rauchen in der Öffentlichkeit rigoros eingeschränkt haben, ist lang. Die Gründe liegen auf der Hand. Wer andere zum Mitrauchen zwingt, verstößt nicht nur gegen Anstandsregeln. Wie gesundheitsgefährdend das Passivrauchen ist, ist hinlänglich bekannt. Politiker sind dazu da, Menschen vor Schaden zu bewahren. Unverständlich deshalb, weshalb die Landesregierung ihren Nichtraucherschutz so schwammig formuliert. Selbst der brauchtumsreiche Freistaat Bayern zeigt dabei mehr Konsequenz. Und spätestens in zwei Jahren verordnet die EU ohnehin ein strenges Rauchverbot.

Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Artikel vom 31. Oktober 2007

 

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