Konsumentensouveränität

Der Begriff Konsumentensouveränität ist auch als ?Fundamentalprinzip der individuellen Bedürfnisbefriedigung? bekannt. Das Individuum entscheidet hierbei selbst, wie seine Bedürfnisse gestillt werden. Keine Konsumentensouveränität besteht z. B. bei staatlichen Krankenversicherungen, der Kfz-Haftpflichtversicherung, Schulpflicht oder dem Gebrauch von Drogen.

Zurückführen lässt sich das Leitbild der "Konsumentensouveränität" auf den klassischen Liberalismus des Adam Smith. Smith vertritt die Auffassung, dass der Verbraucher durch sein Nachfrageverhalten die Güterproduktion steuert. Dadurch wird erreicht, dass die Bedürfnisse des Verbrauchers optimal befriedigt werden. Konsumentensouveränität lässt sich in ein Menschenleitbild und ein Ordnungsleitbild aufspalten.

Beim Menschenleitbild handelt es sich um das des homo oeconomicus: Der Mensch ist umfassend informiert, er kennt alle Güter und ist sich seiner Bedürfnisse bewusst. Er handelt autonom und rational mit dem Ziel, den maximalen Nutzen für sich zu erreichen.

Das Ordnungsleitbild setzt vollkommene Konkurrenz voraus: Es gibt eine atomistische Angebots- und Nachfragestruktur bei der die Güter beweglich, substituierbar und beliebig teilbar sind. Der Markt ist vollkommen, der Marktzutritt ist frei, und die Volkswirtschaft ist statisch. Die vorgenannten Leitbilder stellen Ideale dar, die in der Realität nicht vorzufinden sind. Eine Verwirklichung dieser Ideale gilt als unrealistisch.


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