Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein Artikelgesetz auf deutscher Bundesebene zum Nichtraucherschutz. Es wurde am 20. Juli 2007 verabschiedet.

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beinhaltet mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz, das am 1. September 2007 in Kraft trat, Rauchverbote für Einrichtungen des Bundes und den öffentlichen Personenverkehr. Weiterhin umfasst es (durch eine Änderung des Jugendschutzgesetzes) die Anhebung des Mindestalters für den Kauf von Tabakwaren auf 18 Jahre zum gleichen Zeitpunkt, wobei für öffentliche Zigarettenautomaten eine Übergangsfrist für das Umsetzen technischer Vorrichtungen zur Alterskontrolle bis zum 1. Januar 2009 gewährt wurde. Außerdem enthält es Änderungen zur Krankenversicherungs-Gesetzgebung mit Wirkung vom 1. April 2007.


Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 

Navigation

Pfad: Startseite  >  Allgemeine Infos  >  Gesetz und Politik
Suchformular

Themen

Unterstütze uns

Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden. Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...