Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) vom 3. Oktober 2008 ist ein Gesetz, das den Schutz vor Passivrauchen in der Schweiz regelt.

Das Bundesgesetz verbietet grundsätzlich das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Raucherräume dürfen eingerichtet werden, sofern sie dicht abgetrennt, ausreichend belüftet und besonders gekennzeichnet sind. Darüber hinaus darf in Gastlokalen unter 80 Quadratmetern geraucht werden, wenn sie gut belüftet, als Raucherbetrieb gekennzeichnet und von der zuständigen Behörde bewilligt sind. Die Kantone dürfen strengere Vorschriften erlassen. Siehe auch Rauchverbote nach Kanton.

Geschichte

Eine von Nationalrat Felix Gutzwiller im Jahr 2004 eingereichte parlamentarische Initiative verlangte neben einem umfassenden Schutz der Arbeitnehmerschaft auch einen Schutz der Bevölkerung.

Die zuständige Kommission der Nationalrates unterbreitete im Jahr 2007 dem Parlament den Entwurf für ein neues Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Es wurde am 3. Oktober 2008 verabschiedet, allerdings mit einem gegenüber dem Gesetzesentwurf schwächeren Gesundheitsschutz. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat, zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die entsprechende Verordnung erarbeitet. Das Gesetz und die Verordnung sind seit dem 1. Mai 2010 in Kraft.


Dieser Text ist aus der Wikipedia - zum Original, Autoren.
Sein Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 

Navigation

Pfad: Startseite  >  Allgemeine Infos  >  Gesetz und Politik
Suchformular

Themen

Unterstütze uns

Dieses Informationsangebot benötigt Zeit und Geld, um ausgebaut und betrieben zu werden. Spende jetzt 5 €, 10 € oder wieviel Du auch aufwenden magst, um Suchtmittel.de zu erhalten!
Zur Spendenseite...