Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit Sitz in Offenbach am Main hat als Oberbehörde des Bundes das Branntweinmonopol zu verwalten.

Ihre Hauptaufgaben sind die Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Agraralkohols aus den rund 24.000 klein- und mittelständischen Brennereien sowie die Reinigung, Aufbereitung und Verwertung dieses Alkohols. Hierfür unterhält die Bundesmonopolverwaltung einige Werke zur Aufbereitung des Agraralkohols. Der so hergestellte Neutralalkohol entspricht arznei- und lebenmittelrechtlichen Vorschriften und wird an Hersteller verschiedener Endprodukte verkauft. Kontrolliert wird dies in Labors der Bundesmonopolverwaltung in Offenbach.

Rechtliche Grundlage

Die Behörde soll das Branntweinmonopol verwalten, das seinem Inhalt nach eine nationale Marktordnung für Ethylalkohol mit agrar- und sozialpolitischen Zielsetzungen, seiner Form nach ein Finanzmonopol gemäß den Artikeln 105, 106 und 108 des Grundgesetzes ist. Im Jahr 1979 verlor die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vor dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit um den Import von Likören aus Mitgliedsstaaten der EU in der Cassis-de-Dijon-Entscheidung.

Die erzielten Steuereinnahmen betrugen im Jahr 2001 2,1 Mrd. ?. Geregelt ist die Besteuerung des Branntweins im Gesetz über das Branntweinmonopol (BranntwMonG) vom 8. April 1922 (RGBl. I, S. 405), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 2911, 2941).

Kritik

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs fiel das Monopol der Preisgestaltung, da nun billige Alkoholimporte aus dem Ausland zugelassen werden mussten. Um nun die heimischen Erzeuger weiter zu subventionieren, werden ihnen deutlich höhere Preise für den Liter Rohalkohol gezahlt, als am Markt später für das Endprodukt nach Aufbereitung zu erzielen wäre. Der Zuschussbedarf aus dem Bundeshaushalt beträgt im Moment (2005) etwa 100 Millionen Euro pro Jahr.


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