Biersteuer

Biersteuer ist eine indirekte Steuer ? vergleichbar der Mehrwertsteuer ? und eine Verbrauchsteuer wie z.B. die Mineralölsteuer. Die Biersteuer wird vom Zoll ? einer Bundesverwaltung ? erhoben. Die Einnahmen (787 Mio. Euro im Jahr 2004) stehen jedoch den Ländern zu.

Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt (gemessen in Grad Plato) des Bieres. Derzeit (2006) beträgt der Regelsteuersatz pro Hektoliter 0,787 EUR je Grad Plato. Daraus ergibt sich für ein 0,2 l-Glas übliches Vollbier (z.B. Pils, Kölsch, Alt) mit einem Stammwürzegehalt von c.a. 12 Grad Plato etwa 1,9 Cent Biersteuer.

Bemessungsgrundlage ist der Jahresausstoß des Brauereibetriebes. Bei einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter gelten ermäßigte Steuersätze. Damit sollen kleinere Brauereien gefördert werden. Hobby-Brauer die weniger als 2 Hektoliter pro Jahr brauen brauche keine Biersteuer zu entrichten. Das Brauvorhaben muss trotzdem dem Zoll angemeldet werden. Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5% vol) unterliegt im übrigen nicht der Biersteuer.

Die Biersteuer soll eine Senkung des Konsums bewirken (so genannte Lenkungssteuer). Dieses Konzept ist nicht unumstritten, weil der Gesetzgeber dabei zwei widersprüchliche Ziele zugleich vertritt: Einerseits hat er Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushaltes, andererseits verursacht eine wirkungsvolle Lenkungssteuer eine Verringerung des Steueraufkommens.

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