Bier

Bier gilt in Deutschland wie auch andere alkoholische Getränke als Genussmittel. Laut einer am 16. Januar 2006 veröffentlichten Statistik des Verbandes der europäischen Brauereien trank der Deutsche im Jahr zuvor durchschnittlich 115 Liter Bier. Bei einem Doseninhalt von einem halben Liter macht dies 230 Dosen pro Jahr.

Bier zählt in Deutschland zu den Genussmitteln. Das Suchtpotenzial wird oft heruntgergespielt und selbst Jugendliche trinken immer früher Bier.
Bier zählt in Deutschland zu den Genussmitteln. Das Suchtpotenzial wird oft heruntgergespielt und selbst Jugendliche trinken immer früher Bier.

Seit 1999 ist der Bierverbrauch pro Kopf jedoch gesunken und lediglich so genannte Mixgetränke verzeichnen noch einen Zuwachs. Trotz der nach außen wirkenden Harmlosigkeit handelt es sich auch bei Bier um Alkohol und es gibt die gleichen Langzeitschäden wie bei hochprozentigeren Getränken.

Wirkung

Bier wirkt entspannend und regt den Appetit an ? die Folge ist oft der so genannte ?Bierbauch?. Die allgemeine Stimmung wird durch den Konsum gehoben, das Selbstwertgefühl gesteigert. Manchmal kann jedoch auch das Gegenteil eintreten und der Konsument wird durch den Alkohol aggressiv und gereizt. Die Gewaltbereitschaft steigt in solch einer Situation rasant an. Hooligans sind bei Eskalationen beispielsweise meist stark alkoholisiert.

Die Kontroll- und Steuerungsfähigkeit werden durch den Konsum außer Kraft gesetzt, weshalb auch das Führen von Fahrzeugen nach der Einnahme alkoholischer Getränke verboten ist. Die Konzentration sowie die Reaktionsfähigkeit nehmen erheblich ab und oftmals ist ein normales Gespräch aufgrund von Merkmalen eines Sprachverlusts nicht mehr möglich.

Risiken

Durch Alkohol kann eine körperliche Abhängigkeit ebenso entstehen wie eine psychische. Akute Gefahr tritt bei einer Überdosierung, also einer Alkoholvergiftung ein. Langfristig ist durch den Alkohol eine Schädigung der Organe, wie beispielsweise der Leber zu sehen. Auch die Gehirnfunktion und das Nervensystem überleben einen regelmäßigen Alkoholkonsum nicht unbeschädigt. Oftmals treten Persönlichkeitsveränderungen auf und in fortgeschritteneren Stadien kann es zu Wahnvorstellungen führen.

Problematisch, aufgrund der sozialen Umstände, sind oftmals Teufelskreise die von der Trägheit und Lustlosigkeit zu einem Jobverlust und einer Kontaktlosigkeit, also Isolierung, der Betroffenen führen.

Suchtentwicklung

Von einer Alkoholsucht oder auch Alkoholkrankheit spricht man wenn eine Person regelmäßig große Mengen Alkohol konsumiert. Häufig trinken Betroffene bereits am Morgen alkoholische Getränke. Eine ständige Alkoholfahne spricht außerdem für einen Missbrauch.

Erste Hilfe

Symptome für einen baldigen Zusammenbruch oder Schock, die durch eine Alkoholvergiftung auftreten können sind folgende: Übelkeit, schneller aber schwacher Puls sowie Blässe. Betroffenen ist wie folgt zu helfen: zunächst sollte ein Notarzt gerufen werden, dem die eingenommenen Substanzen und Mengen soweit möglich genannt werden sollten. Der Betroffene muss in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Recht

In Deutschland darf laut Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. Getränke, die Branntwein enthalten, sollen laut Gesetz erst Personen über 18. Jahren zugänglich sein. Ist ein Erziehungsberechtigter dabei, so ist es bereits 14-Jährigen gestattet, nicht-branntweinhaltige, alkoholischen Getränke zu konsumieren.

Das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Jährlich kommt es  in Deutschland zu rund 50.000 Unfällen durch Alkoholeinfluss. Im deutschen Strafgesetzbuch heißt es: "Wer im Verkehr [...] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" (Stand: August 2006). Diese Regelung gilt auch für Fahrradfahrer.

Am 14. Februar 2007 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass für Fahranfänger in der Probezeit die Null-Promille-Grenze gilt. Folgende Sanktionen sind nach diesem Gesetz denkbar: 125 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, die Absolvierung eines Aufbauseminars sowie eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Generell gilt in Deutschland, dass es eine Geldstrafe oder ein Entzug der Fahrererlaubnis bereits ab 0,3 Promille geben kann, das offizielle Fahrverbot gilt ab 0,5 Promille.

Beschaffung/Einnahme

Alkohol wird fast immer getrunken. Denkbar ist aber auch die Einnahme über Speisen (Pralinen, Zusatz beim Kochen) oder durch Gase. Atmet man stark von Alkohol getränkte Luft, so wird der Alkohol ebenfalls aufgenommen. Geringe Mengen Alkohol findet man außerdem in Lebensmitteln wie zum Beispiel Bananen. Alkohol ist in jedem Supermarkt erhältlich.

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