Alkohol nicht in Kinderhände

Im Vorfeld der Karnevalstage weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass Alkohol nicht in Kinderhände gehört. Der Jugendschutz erlaubt die Abgabe von Alkohol wie Bier oder Wein an Jugendliche erst ab 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke erst ab 18. Jahren.

Postkartenmotiv der BZgA-Sommerkampagne "Bist du stärker als Alkohol?"
Postkartenmotiv der BZgA-Sommerkampagne "Bist du stärker als Alkohol?"

Gerade Alcopops haben sich zum absoluten alkoholischen Lieblingsgetränk von Jugendlichen entwickelt und liegen in der Beliebtheit vor Bier oder Wein. Die Gefahr der alkoholischen Mischgetränke für Jugendliche besteht vor allem darin, dass der hohe Zuckergehalt und der Limonadengeschmack den für Jugendliche häufig unangenehmen Alkoholgeschmack überdecken. Dadurch nehmen sie - zum Teil unbemerkt - größere Mengen Alkohol zu sich. Die meisten Jugendlichen mögen Schnaps, Whisky oder Weinbrand pur überhaupt nicht, aber in Form von Alcopops wird der Spirituosengeschmack überdeckt.

Gerade für junge Menschen, die noch mit dem Alkoholtrinken experimentieren, stellen die Alcopops deshalb eine Gefährdung dar. ?Dies gilt ganz besonders in der Karnevalszeit, die Jugendliche gerne zum Feiern nutzen und dabei häufig früher Alkohol trinken als sie eigentlich dürfen bzw. mehr als sie vertragen?, so Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. ?Deshalb sind in dieser Situation auch Eltern gefordert, mit ihren Kindern über die Gefahren dieser alkoholischen Mixgetränke zu sprechen. Und natürlich müssen auch Gaststättenbesitzer, Verkäufer in Supermärkten, Tankstellen und Kiosken beim Verkauf darauf achten, dass Alkohol nicht in die Hände Minderjähriger gerät, sondern dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Allerdings sollte bei dem Hinweis auf das Jugendschutzgesetz nicht vergessen werden, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Alkoholkonsum auch nach den dort festgelegten Altersgrenzen nicht plötzlich risikolos ist!?

Vielen Jugendlichen aber auch vielen Erwachsenen suggeriert die gesetzliche Grenzziehung von 18 Jahren, dass oberhalb dieser Altersgrenze ein hemmungsloser Alkoholkonsum möglich ist. Dies ist nicht der Fall. Auch der Alkoholkonsum im Erwachsenenalter ist nicht unproblematisch Da die körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen noch nicht abgeschlossen ist, stellen sich gesundheitliche Schäden und Entwicklungsverzögerungen durch übermäßigen Alkoholkonsum bei ihnen noch schneller ein als bei Erwachsenen. So entwickelt sich zum Beispiel eine Alkoholabhängigkeit im Jugendalter in viel kürzerer Zeit als im Erwachsenenalter.
Die Zahlen von 9,3 Millionen Menschen in Deutschland im Alter oberhalb von 18 Jahren, die einen riskanten Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch oder sogar eine Alkoholabhängigkeit aufweisen, machen den Umfang alkoholbedingter Schäden jenseits des Jungendalters deutlich und zeigen, dass auch nicht alle Erwachsenen zu einem gesundheitsbewussten Umgang mit Alkohol in der Lage sind.

?Gerade der Karneval verleitet dazu, zum Alkohol zu greifen, um in eine ausgelassene Stimmung zu kommen? so die Direktorin der BZgA. ?Erwachsene sollten sich aber auch hier ihrer Rolle als Vorbilder für Kinder und Jugendliche bewusst werden, die sie im Umgang mit Alkohol geben. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass es manchmal schwer ist, einen negativen Eindruck unter Alkoholeinfluss wieder zu korrigieren, wie wir zum Beispiel mit einem unserer Postkartenmotive aus der Kampagne ?Bist du stärker als Alkohol?? zum Ausdruck gebracht haben.?

BZgA
Artikel vom 17. Februar 2004

 

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