Alkohol: besondere Gefahren zur Weihnachtszeit

Gemütliche Weihnachtsmarkt-Atmosphäre, heißer Glühwein, rutschige Straßen: Diese Kombination kann heikel werden. Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) appelliert an die Auto- und Radfahrer, in der kalten Jahreszeit besonders vorsichtig zu sein. Auch in der Vorweihnachtszeit gilt: Maßvoll trinken und lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. So wird der Weihnachtsmarkt auch wirklich zum Genuss.

"Nun heißt es: Verkehrsteilnehmer müssen noch vorsichtiger als ohnehin schon sein", erklärt Dipl.-Psych. Gerhard Laub, Vorsitzender der Kommission Fahreignung beim VdTÜV. Der Fachmann warnt vor den Gefahren des Glühweins: "Durch die Süße ist dem Alkohol die Schärfe genommen, man schmeckt ihn kaum noch. Das erschwert das maßvolle Trinken." Schnell könne so die zulässige Promillegrenze im Blut überschritten werden. Die Gefahren sind eigentlich hinlänglich bekannt: Konzentrationsstörungen, verzögerte Reaktionen, Einschränkung des Sichtfeldes. Leider kommt es dennoch jedes Jahr zu zahlreichen Unfällen unter Alkoholeinfluss.

Die Atmosphäre auf dem Weihnachtsmarkt fordert nach Angaben von VdTÜV-Fachmann Laub von den Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit: "Das ist einfach keine typische Trinksituation, man hat keine Erfahrung mit den Mengen, und die Getränke schmecken süß, riechen nach Zimt, so dass man den Alkohol kaum bemerkt." Und noch ein Problem bringt der Glühwein mit sich: "Durch die Becher weiß man gar nicht genau, wie viel Alkohol eigentlich im Glühwein ist - hier steht es, anders als bei Flaschen, nicht drauf."

Die ohnehin erhöhte Gefahr hat sich durch das Winterwetter mit eisglatten Straßen nochmals verschärft. Verkehrsteilnehmer sind somit zu noch größerer Aufmerksamkeit aufgefordert. Besonders Autofahrer sollten ihr Verhalten genau reflektieren. "Die Weihnachtsmarkt-Situation birgt einfach Risiken. Um die schöne Stimmung auf dem Weihnachtsmarkt richtig genießen zu können, sollten die Besucher auf Busse und Bahnen umsteigen", empfiehlt Laub.

Verband der TÜV e.V.
Artikel vom 9. Dezember 2010

 

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