Kommentar zum Wetttrinken-Urteil

Drei Jahre und fünf Monate soll der Wirt Aytac G. nun ins Gefängnis, weil er einem 16-Jährigen in einer Irrsinns-Wette 45 harte Schnäpse ausschenkte.

Eigentlich ein mildes Urteil, denn Aytac G. war offenbar, was die Verletzung des Jugendschutzes angeht, ein Gewohnheitstäter: Laut Anklage hat er innerhalb von zwei Jahren in 173 Fällen trotz geltenden Verbots Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt. Ganz unerträglich die Aussage seines Anwalts, sein Mandant habe ja gar nicht gewusst, dass hartes Akkord-Kampftrinken zu Atemlähmungen und Herzstillstand führen und damit tödlich sein kann.

Wie kann eigentlich einer eine Lizenz zum Alkoholausschank erhalten, ohne über die Wirkungen dieser so beliebten Volksdroge nachweislich informiert zu sein?

Thomas Pult

Ostsee-Zeitung
Artikel vom 3. Juli 2009

 

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