Fahren unter Alkoholeinfluss riskanter als nach Cannabiskonsum

Das relative Risiko, unter Cannabiseinfluss einen tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen, ist geringer als unter dem Einfluss von Alkohol. Zu diesem Schluss kommt die epidemiologische Studie ?Stupéfiants et accidents mortels de la circulation routière? (SAM) des Nationalen Forschungsinstituts für Verkehr und Verkehrssicherheit und des Französischen Observatoriums für Drogen und Vergiftungen (OFDT).

Zugrunde gelegt wurden die toxikologisch untersuchten Blutproben aller Fahrer, die zwischen dem 30.09.2001 und 01.10.2003 Verkehrsunfälle verursacht haben, bei denen Unfallbeteiligte zu Tode gekommen sind. Von den 17.000 registrierten Fällen konnten 10.700 in die Studie einbezogen werden. Laut dieser Studie ist das Risiko, einen tödlichen Verkehrunfall zu verursachen, unter dem Einfluss von Cannabis um den Faktor 1,8 erhöht, unter Einwirkung von Alkohol dagegen um den Faktor 8,5 verglichen mit nüchternen Fahrern. Splittet man die letzte Zahl nach Blutalkoholkonzentrationen auf, so führt eine Blutalkoholkonzentration im Bereich von null bis 0,5 Gramm pro Liter zu einer Zunahme des Risikos um den Faktor 2,7, um den Faktor sieben ist es erhöht bei einer BAK von 0,8 bis 1,2 Gramm pro Liter und sogar um den Faktor 40 bei einer BAK von über zwei Gramm pro Liter.

Die im beobachteten Zeitraum erfolgten tödlichen Unfälle im Straßenverkehr gehen in 2,4 Prozent der Fälle auf das Konto von Cannabis, in 28,5 Prozent (1.940 Tote) zu Lasten von Alkohol. Für moderaten Alkoholkonsum bis 0,5 Promille sind es 3,3 Prozent, also etwas höher als bei Cannabis. Pro Jahr sind das 50 Verkehrstote durch Cannabis und 330 durch Alkohol innerhalb der beobachteten Fälle in Frankreich. Die Zahl der Fahrer, die sich unter Alkohol- oder Cannabiseinfluss auf französischen Straßen bewegt, ist dabei ebenfalls ähnlich, je drei Prozent.

Derzeit wird in den meisten Ländern die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss strafrechtlich sehr viel härter sanktioniert als das Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Studie, die im Rahmen des ?Gayssot-Gesetzes? von 1999 in Auftrag gegegeben wurde, sorgte für Zwist und Konfusion, da sie eigentlich ein 03.02.2003 in Kraft getretenes Gesetz untermauern sollte, das die Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss mit zwei Jahren Gefängnis und 4.500 Euro Geldstrafe bestraft. Auch in Deutschland werden Cannabisdelikte ungleich härter angegangen, so müssen beispielsweise Führerscheinanfänger mit einer ?Medizinisch-Psychologischen Untersuchung? (MPU) rechnen, wenn sie vor ihrem 18. Lebensjahr von der Polizei mit Cannabis aufgegriffen werden. Bei Bier ist das bekanntlich anders. Auch die Blutwerte, ab denen der Führerschein regelhaft entzogen wird, sind bezogen auf die pharmakologische Dosis-Wirkungs-Kurve bei Cannabis deutlich niedriger angesetzt (ein Nanogramm ?THC? pro Mililiter Blut) als bei Alkohol (größer 0,5 Gramm pro Liter, obligat ab 1,1 Gramm pro Liter). Ebenso gilt in der Schweiz seit Beginn dieses Jahres ?Null Toleranz? für Cannabis, während ein geringer Alkoholspiegel am Steuer keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

Artikel vom 19. Oktober 2005


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